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KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" (Zuschuss zur Baubegleitung) 
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes ("KfW-Effizienzhaus"), KfW-Programm 431...


Nehmen Sie bei der Sanierung Ihres Wohnungseigentums zum KfW-Effizienzhaus oder für einzelne Sanierungsmaßnahmen eine energetische Fachplanung und Baubegleitung in Anspruch, können Sie hierfür von der KfW einen Zuschuss erhalten.

Für welche Leistungen werden Zuschüsse gewährt?

  • Leistungen zur Detailplanung
  • Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung
  • Kontrolle der Bauausführung
  • Abnahme und Bewertung Ihrer Sanierung
Hinweis: Mit einer Förderzusage im Programm 430 (KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss) haben Sie einen Anspruch auf eine Förderung der Baubegleitung, sofern die Förderbedingungen im Programm 431 eingehalten werden. Den Zuschuss beantragen Sie separat nach Abschluss des Vorhabens.

Konditionen

Art der Förderung
Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Höhe

  • 50 % der förderfähigen Ausgaben
  • maximal EUR 4.000 pro Antrag und Vorhaben
Hinweise:
  • Zuschüsse können nur für Beträge ab EUR 300,00 ausgezahlt werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Mehr zum Thema:

  • Energieeffizient Sanieren (Baubegleitung, 431)
    KfW Bankengruppe


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Die Förderung richtet sich an alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen.

Antragstellende können zum Beispiel sein:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Bauträger
  • Eigentümer oder Betreiber von Wohnheimen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Contracting-Geber (Investor)
Hinweis für Wohnungseigentümer: Bei gemeinschaftlichen Vorhaben von Wohnungseigentümern am Gemeinschafts- und/oder Sondereigentum ist eine Antragstellung ausschließlich durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, den Hausverwalter oder einen anderen Vertretungsberechtigen möglich.

Förderung

Bezuschusst wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen für Sanierungsvorhaben zum KfW-Effizienzhaus oder für die Durchführung von Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden.

Die Sanierungsmaßnahmen müssen in einem der KfW-Programme des "Energieeffizienten Sanierens" oder in einem von der KfW aus diesen Mitteln refinanzierten Programm eines Landesförderinstitutes gefördert werden.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Aufwendungen für die umfassende Energieberatung (Bestandsaufnahme des Gebäudes, Empfehlung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen) zählen nicht zum Förderumfang dieses KfW-Programms. Für diese Leistungen kommt ein Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Betracht.



Ablauf
  • Wählen Sie einen qualifizierten Sachverständigen oder eine qualifizierte Sachverständige für Energieeffizienz, der beziehungsweise die die konkrete Planung der Baumaßnahmen und die Baubegleitung durchführen kann. Die Experten müssen in die Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein: (Expertensuche: Berechtigung für Förderprogramme "Energetische Fachplanung von KfW-Effizienzhäusern und Einzelmaßnahmen" und "Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern und Einzelmaßnahmen")

  • Aus der Ergebnisliste können Sie sich Ihre(n) Sachverständige(n) auswählen. Alternativ können Sie die Aufgaben der energetischen Fachplanung und Baubegleitung auch an unterschiedliche Sachverständige vergeben, die in der jeweiligen Berechtigungsgruppe aufgelistet sind. Handelt es sich um eine Sanierung zum "KfW-Effizienzhaus Denkmal", Baudenkmal oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz, wählen Sie bitte die Berechtigung "Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" aus.
  • Nach Abschluss der Baubegleitung stellen Sie Ihren Antrag direkt an die KfW. Senden Sie dazu den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen an die auf dem Antrag angegebene Adresse.
    • Antrag Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (431)
      KfW Bankengruppe
  • Nachdem die KfW den Antrag geprüft und die Förderung zugesagt hat, wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.


Notwendige Unterlagen:

Mit Ihrem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Rechnungen des Sachverständigen um die Durchführung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung zu dokumentieren


Bearbeitungsfristen:
Antragseingang: spätestens 3 Monate nach Abschluss der qualifizierten Baubegleitung (Datum der Rechnungsstellung)


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

  • Merkblatt "Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes" (431) der KfW Bankengruppe


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 20.01.2014


 
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