Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Einheitlicher Ansprechpartn...-> Gewerbliche Tätigkeit anmelden-> Zulassungsfreie Handwerke-> Beratungen durch die Handwe...
Beratungen durch die Handwerkskammer 

ZuständigkeitUnterlagenKosten

Die Handwerkskammern stehen mit ihren hoch qualifizierten Fachleuten der unterschiedlichsten Bereiche jeder Handwerkerin und jedem Handwerker kostenfrei zur Verfügung. Mit ihrem Service sorgen sie dafür, dass Mitglieder schnell und unkompliziert einen Ansprechpartner für ihre Belange finden.

Mit einer umfangreichen Beratung ihrer Mitgliedsbetriebe kommt die Handwerkskammer ihrer gesetzlichen Aufgabe nach, "die wirtschaftlichen Interessen des Handwerks…zu fördern."

Im Rahmen der

  • Ausbildungsberatung,
  • Beratung zu Weiterbildungsangeboten / Karrierewegplanung,
  • Betriebsberatung und
  • Rechtsberatung

stehen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Die kostenfreien Beratungsangebote reichen von Veranstaltungen zu allgemein interessierenden Themen bis hin zu individuellen Beratungen im Unternehmen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch alle Verfahren, übernimmt für Sie Terminvereinbarungen und die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.



Zuständigkeit

Handwerkskammer (HWK)



Notwendige Unterlagen:
keine


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Freigabevermerk
Sächsische Handwerkskammern. 20.01.2014


 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht