Lebenslagen-> Einheitlicher Ansprechpartn...-> Gewerbliche Tätigkeit anmelden-> Zulassungsfreie Handwerke-> Beratungen durch die Handwe...
Die Handwerkskammern stehen mit ihren hoch qualifizierten Fachleuten der unterschiedlichsten Bereiche jeder Handwerkerin und jedem Handwerker kostenfrei zur Verfügung. Mit ihrem Service sorgen sie dafür, dass Mitglieder schnell und unkompliziert einen Ansprechpartner für ihre Belange finden.
Mit einer umfangreichen Beratung ihrer Mitgliedsbetriebe kommt die Handwerkskammer ihrer gesetzlichen Aufgabe nach, "die wirtschaftlichen Interessen des Handwerks…zu fördern."
Im Rahmen der
- Ausbildungsberatung,
- Beratung zu Weiterbildungsangeboten / Karrierewegplanung,
- Betriebsberatung und
- Rechtsberatung
stehen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Die kostenfreien Beratungsangebote reichen von Veranstaltungen zu allgemein interessierenden Themen bis hin zu individuellen Beratungen im Unternehmen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch alle Verfahren, übernimmt für Sie Terminvereinbarungen und die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de - Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Handwerkskammer (HWK)
Notwendige Unterlagen:
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Freigabevermerk
Sächsische Handwerkskammern. 20.01.2014