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Lebenslagen-> Bauen-> Energie und Klimaschutz (EuK)
Energie und Klimaschutz (EuK) 
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Entwicklung innovativer Energietechniken und zum Klima- und Immissionsschutz im Freistaat Sachsen (RL EuK/2007)...


Für Neubewilligungen von Fördermitteln über diese Richtlinie stehen keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung. Alle noch eingehenden Anträge müssen deshalb abgelehnt werden. Für die neue Förderperiode 2014 – 2020 werden die Nachfolgeprogramme erwartet. Informationen und Antragsformulare zu den Förderverfahren stehen Ihnen rechtzeitig im SAB-Förderportal und in Amt24 zur Verfügung. Die neue Förderrichtlinie zum Klimaschutz wurde am 15.01.2015 veröffentlicht.


Zuständigkeit


Voraussetzungen


Ablauf

Nutzen Sie das Beratungsangebot der SAB:

 



Notwendige Unterlagen:


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank. 29.01.2015



 
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