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Energie und Klimaschutz (EuK)
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Entwicklung innovativer Energietechniken und zum Klima- und Immissionsschutz im Freistaat Sachsen (RL EuK/2007)...
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Ablauf
Notwendige Unterlagen:
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank. 29.01.2015
Für Neubewilligungen von Fördermitteln über diese Richtlinie stehen keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung. Alle noch eingehenden Anträge müssen deshalb abgelehnt werden. Für die neue Förderperiode 2014 – 2020 werden die Nachfolgeprogramme erwartet. Informationen und Antragsformulare zu den Förderverfahren stehen Ihnen rechtzeitig im SAB-Förderportal und in Amt24 zur Verfügung. Die neue Förderrichtlinie zum Klimaschutz wurde am 15.01.2015 veröffentlicht.
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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank. 29.01.2015