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KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (Darlehen) 
Antrag auf Gewährung eines Darlehens mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes (KfW-Programme 151/152)...


Ziel dieses Förderprogramms ist die langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Mit einem zinsgünstigen Darlehen wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, oder der Kauf von selbigem finanziell unterstützt.

Für welche Vorhaben können Sie ein Darlehen erhalten?

  • KfW-Effizienzhaus: energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.
  • Einzelmaßnahmen: wenn kein KfW-Effizienzhaus-Standard angestrebt wird, auch Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel:
    • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
    • Erneuerung der Fenster und Außentüren
    • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
    • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Baudenkmale: Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz
  • Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden
  • Kauf von saniertem Wohnraum (Kosten der energetischen Sanierung, wenn sie gesondert ausgewiesen sind, zum Beispiel im Kaufvertrag

Die Maßnahmen müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

Weitere förderfähige Kosten:

  • Baunebenkosten
  • Wiederherstellungskosten
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Technische Mindestanforderungen, Liste der förderfähigen Maßnahmen:
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152): Formulare & Downloads
    KfW-Bankengruppe

Wofür ist keine Förderung möglich?

  • Ferienhäuser und -wohnungen, Wochenendhäuser
  • neue Wohnungen durch Ausbau / Erweiterung vormals nicht beheizbarer Räume (außer bei denkmalgeschützter oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz)

Konditionen

Darlehenshöhe
bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten

Höchstbetrag

  • EUR 75.000 je Wohneinheit bei einer Sanierung zum Effizienzhaus (151)
  • EUR 50.000 je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen (152)

(Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohnungen  n a c h  der Sanierung.)

Zinsbindung
10 Jahre

Zinssatz
Der Zinssatz entspricht dem jeweils am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz der KfW:

  • Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152): Konditionen
    KfW Bankengruppe

Auszahlung
100 Prozent

  • Auszahlung ist in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich.
  • Abruffrist beträgt 12 (nach Vereinbarung maximal 36) Monate nach Darlehenszusage
  • Abgerufene Beträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig dem Verwendungszweck zuzuführen, eine Überschreitung der Frist führt zu einem Zinszuschlag.

Laufzeit

  • Annuitätendarlehen: 4 bis 30 Jahre
  • Endfälliges Darlehen: 4 bis 10 Jahre (wird von der SAB nicht angeboten)

Rückzahlung

  • Annuitätendarlehen:
    • gleich hohe, monatliche Raten
    • bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren möglich
    • Sondertilgung des gesamten oder teilweisen Kreditbetrags ohne zusätzliche Kosten
  • Endfälliges Darlehen: (wird von der SAB nicht angeboten)
    • keine Tilgung während Darlehenszeit
    • Rückzahlung am Ende der Laufzeit in einem Betrag

Sicherheiten
bankübliche Sicherung

Tilgungszuschuss
Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden auf den zugesagten Betrag Tilgungszuschüsse gewährt:

  • KfW-Effizienzhaus 55: 22,5 %
  • KfW-Effizienzhaus 70: 17,5 %
  • KfW-Effizienzhaus 85: 12,5 %
  • KfW-Effizienzhaus 100: 10,0 %
  • KfW-Effizienzhaus 115: 7,5 %
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: 7,5 %
Weitere Informationen:
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
    KfW Bankengruppe
Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, so zum Beispiel für die Empfehlung von energetischen Modernisierungs­maßnahmen oder für die Leistungen des Sachverständigen. Dabei darf die Summe aus allen Fördermitteln die Summe der Sanierungskosten nicht übersteigen.

Alternativ können Sie für die energetische Sanierung einen Zuschuss der KfW in Anspruch nehmen.



Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, zum Beispiel
  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen/Wohnungsgenossenschaften
  • Bauträger
  • Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Contracting-Geber (Investor)

Weitere Voraussetzungen

  • technische Anforderungen zu den KfW-Effizienzhäusern sowie den Einzelmaßnahmen (z. B. für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz geltende Ausnahmeregelungen) – siehe Anlagen "Technische Mindestanforderungen" und "Liste der Technischen FAQ".
    • Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152), Formulare & Downloads
      KfW-Bankengruppe
  • In die Planung, Antragstellung und Durchführung müssen Sie einen für die KfW-Förderprogramme gelisteten anerkannten Sachverständigen einbeziehen – bei der Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz ausschließlich einen Sachverständigen für Baudenkmale.
  • Energieeffizienz-Expertenliste
    Deutsche Energie-Agentur (DENA)
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152): Formulare & Downloads
    KfW-Bankengruppe

Für die Berechnung der KfW-Effizienzhäuser nach der DIN V 18599 sind ausschließlich bestimmte Softwareanwendungen sowie deren Folgeversionen zugelassen:

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns auf die generische Bezeichnung beschränken, es sind damit immer Männer  u n d Frauen gemeint. – d. Red.


Ablauf

Wenden Sie sich zur Inanspruchnahme des Darlehens an die Sächsische Aufbaubank oder Ihre Hausbank. Dort kümmert man sich um die Beantragung und Bewilligung des Darlehens bei der KfW Bankengruppe. Anschließend wird das Darlehen an Sie weitergereicht.

Sollten Sie sich für die SAB entscheiden, nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB:



Notwendige Unterlagen:
  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Formulare & Online-Dienste)
  • "Online-Bestätigung zum Antrag" des Sachverständigen
  • gegebenenfalls Formular "Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" (enthalten in Online-Bestätigung zum Antrag)


Bearbeitungsfristen:

Stellen Sie Ihren Finanzierungsantrag   v o r  Beginn Ihres Vorhabens, also bevor Sie erste wesentlich finanziell bindende Verpflichtungen eingehen oder mit der Sanierung beginnen; Planungs- und Energieberatungsleistungen zählen nicht als Vorhabensbeginn.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Antragstellung / -bearbeitung: kostenlos
  • Bereitstellungszinsen: mit Beginn des 13. Monats nach Darlehenszusage monatlich 0,25 % für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge
  • Kreditzinsen

Daneben können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB der SAB oder Ihrer Bank anfallen. Dazu gehören die Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung des Gebäudes.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

  • Merkblatt "Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)" der KfW-Bankengruppe
  • Anlage "Technische Mindestanforderungen"


Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe und die Sächsische Aufbaubank. 23.01.2015




 
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