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Bescheinigung der steuerlichen Unbedenklichkeit beantragen
amtlich: Antrag auf Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Zuständigkeit
Ablauf
Notwendige Unterlagen:
Bearbeitungsfristen:
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Redaktioneller Hinweis
Das Verwaltungsverfahren wird derzeit neu abgestimmt. Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Seite daher vorläufig und unverbindlich sind. Auskunft erteilt Ihnen im Einzelfall die für Ihr Anliegen zuständige Stelle.
In bestimmten Fällen verlangen Behörden von Ihnen die Bestätigung des Finanzamtes, dass Sie keine Steuerschulden haben und Ihren Steuererklärungspflichten nachgekommen sind. Eine sogenannte steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie beispielsweise für
- die Gewerbe-Zulassung in bestimmten Branchen (zum Beispiel Taxi-, Gaststättengewerbe, Kreditvermittlung)
- die Grundbuch-Eintragung beim Immobilienerwerb
Zuständigkeit
Finanzamt
Ablauf
- Den Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung stellen Sie bei der zuständigen Stelle per Post, Fax oder persönlich.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post zu.
Notwendige Unterlagen:
- schriftlicher Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls: Vollmacht für die vertretungsberechtigte Person
Bearbeitungsfristen:
Soweit die Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen die Bescheinigung kurzfristig erteilt.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 22 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) – Unbedenklichkeitsbescheinigung
- jeweilige Regelungen in Rechtsnormen, die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit des Betroffenen fordern.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen