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Wenn Sie sich als Dienstleister in Sachsen niederlassen wollen oder als Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates Ihre Dienstleistung grenzüberschreitend erbringen möchten, können Sie die dafür notwendigen Verwaltungsverfahren entweder mit den zuständigen Behörden abwickeln, oder Sie wenden sich an den Einheitlichen Ansprechpartner.
Dieser stellt eine Art Vermittlungsstelle zwischen Ihnen und der zuständigen Behörde dar und hilft bei der Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten, beispielsweise Anmeldungen, Genehmigungen, Eintragungen, die sowohl für die Aufnahme als auch die Ausübung der Dienstleistung notwendig sind.
Der Einheitliche Ansprechpartner hat folgende Aufgaben:
- Bereitstellung von Informationen und Auskünften für die Dienstleister, beispielweise über die für eine Genehmigung erforderlichen Unterlagen, Fristen
- Bereitstellung von notwendigen Formularen und Dokumenten
- Entgegennahme von Anträgen und Dokumenten sowie deren Weiterleitung an die zuständige Behörde
- Entgegennahme der Entscheidungen und sonstigen Antworten der Behörde und deren Weiterleitung an die Dienstleister
Wenn Sie das Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln, haben Sie den Vorteil, dass Sie einen klaren Überblick über alle notwendigen Schritte, die Sie ergreifen müssen, und Unterstützung im laufenden Verfahren erhalten. Der Einheitliche Ansprechpartner kann jedoch selbst keine Sachentscheidungen treffen, sondern tritt nur als zentraler Verfahrensmittler auf. Seine Tätigkeit ist in etwa mit der einer Maklerin oder eines Maklers vergleichbar.
Zuständigkeit
Ablauf
Wenden Sie sich zunächst telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an den Einheitlichen Ansprechpartner. Für die Kontaktaufnahme per E-Mail senden Sie Ihre Nachricht bitte an folgende Adresse:
- ea@ldl.sachsen.de
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
- Information und Beratung: kostenfrei
- Verfahrensmanagement: EUR 11,50 je angefangene Viertelstunde (maximal Betrag der Gesamtgebühren aller koordinierten Verfahren)
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen, Stabsstelle Einheitlicher Ansprechpartner. 20.01.2014