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Aktionsplan Hochwasser der KfW
Die KfW hilft den Opfern der Flutkatastrophe. Wenn Sie als Betroffener in Ihrer eigenen Immobilie wohnen, können Sie aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm für Renovierungs- und Reparaturarbeiten einen Förderkredit von bis zu EUR 50.000 erhalten.
Sie müssen keinerlei Auflagen einhalten oder energetische Standards erfüllen. Typische Maßnahmen sind zum Beispiel Elektrik erneuern, Fliesen legen oder Malern. Der Zinssatz beträgt ein Prozent pro Jahr, ansonsten gelten die Programmbedingungen unverändert.
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Aktionsplan Hochwasser
KfW Bankengruppe
Das Ziel dieses Darlehens der KfW Bankengruppe ist die Bildung von Wohneigentum. Gefördert werden Erwerb und Bau von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
Folgende Kosten sind förderfähig:
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Bau:
- Kosten des Baugrundstücks (wenn Erwerb höchstens sechs Monate vor Antragseingang)
- Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
- Baunebenkosten für Architekten, Energie- / Bauberater, Notar-, Maklergebühren und Grunderwerbsteuer
- Kosten für Außenanlagen
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Kauf:
- Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten
- Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
- Nebenkosten wie Notar- oder Maklergebühren und Grunderwerbsteuer
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Schenkung, Erbe:
- Sanierungs- und Umbaukosten
- Neubaukosten
- Auszahlung der Miterben
- Nebenkosten wie Notargebühren und Grundbucheintragung
Nicht gefördert werden:
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Umschuldungen bestehender Darlehen
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- vermietete oder gewerblich genutzte Flächen
- Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum wie zum Beispiel Wohnraumerweiterungen
Konditionen
Höchstbetrag:
maximal EUR 50.000 pro Vorhaben
Zinsbindung, Zinssatz:
- Zinsbindung: bis zu zehn Jahren
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Zinssatz: abhängig von Laufzeit und Zinsbindung; Zinsverbilligung durch Sächsische Aufbaubank um 0,5 Prozent
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Konditionen Bauförderung
Sächsische Aufbaubank
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Konditionen Bauförderung
Auszahlung:
- 100 Prozent
- Abruf in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich
- Abruffrist beträgt 36 Monate nach Darlehenszusage
Laufzeit:
- Annuitätendarlehen: vier bis 35 Jahre
- Endfälliges Darlehen: vier bis zehn Jahre (wird von der SAB nicht angeboten)
Rückzahlung:
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Annuitätendarlehen:
- gleich hohe, vierteljährliche Raten
- bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren möglich
- Sondertilgung des Gesamtbetrages möglich gegen Vorfälligkeitsentgelt
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Endfälliges Darlehen: (wird von der SAB nicht angeboten)
- keine Tilgung während Darlehenszeit
- Rückzahlung am Ende der Laufzeit in einem Betrag
Bereitstellungszinsen:
Vier Monate und zwei Bankarbeitstage nach Zusagedatum fallen monatlich 0,25 Prozent Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge an.
Bearbeitungsgebühr:
keine
Sicherheiten:
bankübliche Sicherung durch Grundschulden
Weitere Informationen:
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KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
KfW Bankengruppe -
KfW-Wohneigentumsprogramm mit zusätzlicher SAB-Förderung
Sächsische Aufbaubank
Zuständigkeit
Voraussetzungen
- natürliche Personen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
Weitere Informationen:
- Merkblatt "KfW-Wohneigentumsprogramm"
KfW Bankengruppe
Ablauf
Wenden Sie sich zur Inanspruchnahme dieses KfW-Darlehens an die Sächsische Aufbaubank (SAB) oder Ihre Hausbank. Dort kümmert man sich um die Beantragung und Bewilligung des Darlehens bei der KfW Bankengruppe. Anschließend wird das Darlehen an Sie weitergereicht.
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot SAB:
Die erforderlichen Formulare beziehen Sie online über Amt24 ("Formulare & Online-Dienste") oder über die SAB:
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KfW-Wohneigentumsprogramm mit zusätzlicher SAB-Förderung
SAB-Förderportal
Bearbeitungsfristen:
Finanzierungsantrag: vor Beginn des Vorhabens
Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB oder Ihrer Bank. Als Vorhabensbeginn gilt der erste Spatenstich beziehungsweise das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung, zum Beispiel der notarielle Kaufvertrag im Falle eines Objekterwerbes oder der Bauträgervertrag.
Antragstellung im KfW-Aktionsplan: bis 30.06.2014 möglich
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 31.01.2014