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KfW-Wohneigentumsprogramm (mit SAB-Förderung) 
KfW-Programm 124 mit zusätzlicher SAB-Förderung


Aktionsplan Hochwasser der KfW

Die KfW hilft den Opfern der Flutkatastrophe. Wenn Sie als Betroffener in Ihrer eigenen Immobilie wohnen, können Sie aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm für Renovierungs- und Reparaturarbeiten einen Förderkredit von bis zu EUR 50.000 erhalten.

Sie müssen keinerlei Auflagen einhalten oder energetische Standards erfüllen. Typische Maßnahmen sind zum Beispiel Elektrik erneuern, Fliesen legen oder Malern. Der Zinssatz beträgt ein Prozent pro Jahr, ansonsten gelten die Programmbedingungen unverändert.

Hinweis:  Die Sächsische Aufbaubank leitet die Hochwasservariante dieser Förderung zu KfW-Konditionen durch und verbilligt den Zinssatz nicht zusätzlich.

Verwandte Themen:

  • Aktionsplan Hochwasser
    KfW Bankengruppe

Das Ziel dieses Darlehens der KfW Bankengruppe ist die Bildung von Wohneigentum. Gefördert werden Erwerb und Bau von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen.

Folgende Kosten sind förderfähig:

  • Bau:
    • Kosten des Baugrundstücks (wenn Erwerb höchstens sechs Monate vor Antragseingang)
    • Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
    • Baunebenkosten für Architekten, Energie- / Bauberater, Notar-, Maklergebühren und Grunderwerbsteuer
    • Kosten für Außenanlagen
  • Kauf:
    • Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten
    • Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
    • Nebenkosten wie Notar- oder Maklergebühren und Grunderwerbsteuer
  • Schenkung, Erbe:
    • Sanierungs- und Umbaukosten
    • Neubaukosten
    • Auszahlung der Miterben
    • Nebenkosten wie Notargebühren und Grundbucheintragung

Nicht gefördert werden:

  • Ferienhäuser und -wohnungen
  • Umschuldungen bestehender Darlehen
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
  • vermietete oder gewerblich genutzte Flächen
  • Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum wie zum Beispiel Wohnraumerweiterungen

Konditionen

Höchstbetrag:
maximal EUR 50.000 pro Vorhaben

Zinsbindung, Zinssatz:

  • Zinsbindung: bis zu zehn Jahren
  • Zinssatz: abhängig von Laufzeit und Zinsbindung; Zinsverbilligung durch Sächsische Aufbaubank um 0,5 Prozent
Hinweis: Der Zinssatz für Darlehen zur Beseitigung von Hochwasserschäden beträgt ein Prozent in allen Laufzeiten. Die SAB verbilligt den Zinssatz nicht zusätzlich.

Auszahlung:

  • 100 Prozent
  • Abruf in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich
  • Abruffrist beträgt 36 Monate nach Darlehenszusage

Laufzeit:

  • Annuitätendarlehen: vier bis 35 Jahre
  • Endfälliges Darlehen: vier bis zehn Jahre (wird von der SAB nicht angeboten)

Rückzahlung:

  • Annuitätendarlehen:
    • gleich hohe, vierteljährliche Raten
    • bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren möglich
    • Sondertilgung des Gesamtbetrages möglich gegen Vorfälligkeitsentgelt
  • Endfälliges Darlehen: (wird von der SAB nicht angeboten)
    • keine Tilgung während Darlehenszeit
    • Rückzahlung am Ende der Laufzeit in einem Betrag

Bereitstellungszinsen:
Vier Monate und zwei Bankarbeitstage nach Zusagedatum fallen monatlich 0,25 Prozent Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge an.

Bearbeitungsgebühr:
keine

Sicherheiten:
bankübliche Sicherung durch Grundschulden

Hinweis:  Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Weitere Informationen:



Zuständigkeit


Voraussetzungen
Gefördert werden, wenn sie Wohneigentum kaufen, bauen und selbst darin wohnen werden:
  • natürliche Personen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

 

Weitere Informationen:

  • Merkblatt "KfW-Wohneigentums­programm"
    KfW Bankengruppe


Ablauf

Wenden Sie sich zur Inanspruchnahme dieses KfW-Darlehens an die Sächsische Aufbaubank (SAB) oder Ihre Hausbank. Dort kümmert man sich um die Beantragung und Bewilligung des Darlehens bei der KfW Bankengruppe. Anschließend wird das Darlehen an Sie weitergereicht.

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot SAB:

Die erforderlichen Formulare beziehen Sie online über Amt24 ("Formulare & Online-Dienste") oder über die SAB:

 



Bearbeitungsfristen:

Finanzierungsantrag: vor Beginn des Vorhabens
Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB oder Ihrer Bank. Als Vorhabensbeginn gilt der erste Spatenstich beziehungsweise das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung, zum Beispiel der notarielle Kaufvertrag im Falle eines Objekterwerbes oder der Bauträgervertrag.

Antragstellung im KfW-Aktionsplan: bis 30.06.2014 möglich



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB der SAB oder Ihrer Bank anfallen. Dazu gehören die Bereitstellungszinsen, Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung des Gebäudes.


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 31.01.2014


 
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