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KfW-Programm "Altersgerecht umbauen" (Darlehen) 
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens aus dem KfW-Programm "Altersgerecht umbauen", KfW-Programm 159...


Ziel des Förderprogramms ist die Finanzierung von Vorhaben zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Sie können ein zinsgünstiges Darlehen erhalten, wenn Sie Barrieren in bestehenden Wohngebäuden bedarfsgerechte vermindern – unabhängig vom Alter und von jeglicher Einschränkung des Nutzerkreises.

Für welche Bauvorhaben können Sie ein Förderdarlehen beantragen?

  • Erneuerung der Wege zu Gebäuden und Umgestaltung des Wohnumfelds
    (z. B. Wege zu Gebäuden / Stellplätzen / Spiel- oder Sitzplätzen etc.; Schaffung von Kfz-Stellplätzen; Abstellflächen z. B. für Kinderwagen / Rollatoren / Rollstühlen / Fahrrädern)
  • Umbau des Eingangsbereiches und des Wohnungszugangs
    (z. B. Erweiterung des Hauseingangsbereichs, Schaffung von Bewegungsflächen oder Wetterschutzmaßnahmen)
  • Vertikale Erschließung / Überwindung von Niveauunterschieden
    (z. B. über Aufzüge, Treppenlifte, veränderte Treppenzuschnitte oder Rampen)
  • Anpassung der Raumgeometrie
    (z. B. Raumzuschnittsoptimierung, Erschließung oder Schaffung von Freisitzen (Terassen / Lodgien / Balkonen) oder Türverbreiterung)
  • Umbau von Sanitärräumen
    (z. B. Anpassung der Raumgeometrie, Barrierereduzierung bei Duschplätzen, Modernisierung von Sanitärobjekten, wie WC, Waschbecken, etc.)
  • Verbesserung von Sicherheit, Orientierung und Kommunikation
    (z. B. altersgerechte Assistenzsysteme (AAL), intelligente Gebäudesystemtechnik ohne Endgeräte / Unterhaltungstechnik, wie baugebundene Sicherheits- und Notrufsysteme, Tür-, Tor- und Fensterantriebe, Modernisierung von Bedienelementen, Stütz- und Haltesysteme)
  • Veränderungen an Gemeinschaftsräumen zugunsten des Mehrgenerationenwohnens
    (z. B. Umgestaltung von Bestandsflächen zu Gemeinschaftsräumen, Umgestaltung bestehender Gemeinschaftsräume)

Die Förderbereiche können einzeln oder zusammen gefördert werden. Im Rahmen der Umnutzung sind Wohnflächenerweiterungen durch Umwidmung oder Dachgeschossausbau möglich, sofern keine neuen Wohneinheiten entstehen.

Für welche Vorhaben werden keine Förderdarlehen ausgereicht?

  • Umbau von Ferienhäusern und -wohnungen
  • Umbau von Pflege- und Altenwohnheimen
  • Umschuldungen bestehender Darlehen
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

Konditionen

Darlehenshöhe
bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Höchstbetrag
EUR 50.000 je Wohneinheit

Zinsbindung
5 oder 10 Jahre

Zinssatz
Der Zinssatz entspricht dem jeweils am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz der KfW:

  • Altersgerecht Umbauen (Kredit) – Konditionen
    KfW Bankengruppe

Auszahlung
100 Prozent

  • Auszahlung in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich
  • Abruffrist beträgt 12 (nach Vereinbarung maximal 36) Monate nach Darlehenszusage

Laufzeit

  • Annuitätendarlehen: 4 bis 30 Jahre
  • Endfälliges Darlehen: 4 bis 10 Jahre (wird von der SAB nicht angeboten)

Rückzahlung

Annuitätendarlehen:

  • gleich hohe Raten
  • bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren möglich
  • Sondertilgung gegen Vorfälligkeitsentgelt möglich

Endfälliges Darlehen: (wird von der SAB nicht angeboten)

  • keine Tilgung während Darlehenszeit
  • Rückzahlung am Ende der Laufzeit in einem Betrag

Sicherheiten
bankübliche Sicherung

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Mehr zum Thema:

  • Altersgerecht umbauen (159)
    KfW Bankengruppe


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohnungen

Weitere Voraussetzungen

Die Arbeiten müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden. Diese müssen in ihren Rechnungen bestätigen, dass die Umbauten den im Merkblatt beschriebenen technischen Mindestanforderungen entsprechen.

  • Altersgerecht Umbauen: Formulare und Downloads
    KfW Bankengruppe
Tipp: Für den Standard "Altersgerechtes Haus" ist empfohlen, einen Sachverständigen in das Bauvorhaben einzubeziehen.


Ablauf

Wenden Sie sich zur Inanspruchnahme des Darlehens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder an Ihre Hausbank. Sollten Sie sich für die SAB entscheiden, nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB:

  • Formulare und Merkblätter erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut; online beziehen Sie die Vordrucke über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder über das Förderportal der SAB.
  • Die SAB oder Ihre Hausbank kümmert sich um die Beantragung und Bewilligung des Darlehens durch die KfW Bankengruppe. Anschließend wird das Darlehen an Sie weitergereicht.


Notwendige Unterlagen:
  • Darlehensantrag
  • Nachweise

Welche Unterlagen neben dem Antragsformular im Einzelnen erforderlich sind, teilt Ihnen die SAB / Ihre Hausbank mit.



Bearbeitungsfristen:

Stellen Sie den Antrag bitte,  b e v o r  Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen; maßgeblicher Zeitpunkt für die Antragstellung ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB oder Ihrer Bank.

Achtung! Gehen Sie keine Verpflichtung ein, die Sie wesentlich finanziell bindet, ehe Ihnen der Darlehensvertrag oder eine Zusage zum vorzeitigen Beginn vorliegt.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • für die Antragstellung: keine
  • Bereitstellungszinsen: 0,25 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag (ab 4 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage)
  • Kreditzinsen laut Darlehensvertrag
  • Dazu kommen gegebenenfalls weitere Kosten laut AGB des Kreditinstitutes, für die Eintragung von Grundpfandrechten und die Gebäudeversicherung.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

  • Merkblatt KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (159)
  • Anlage Technische Mindestanforderungen


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe und die Sächsische Aufbaubank. 20.01.2014


 
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