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Dieses Förderprogramm der KfW Bankengruppe dient der langfristigen Finanzierung der Errichtung, der Herstellung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern. Gefördert wird der Neubau oder der Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 70, 55 oder 40 oder eines vergleichbaren Passivhauses.
Für welche Vorhaben können Sie ein Förderdarlehen erhalten?
- Neubau: Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung
- Kauf: Kaufpreis inklusive Nebenkosten
Wofür ist keine Förderung möglich?
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
Konditionen
Darlehenshöhe
bis zu 100 Prozent der Bauwerkskosten (ohne Grundstück)
Höchstbetrag
maximal EUR 50.000 je Wohneinheit
Zinsbindung
10 Jahre
Zinssatz
Der Zinssatz entspricht dem jeweils am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz der KfW:
- Konditionen
KfW Bankengruppe
Auszahlung
100 Prozent
- Auszahlung in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich
- Abruffrist beträgt 12 (nach Vereinbarung maximal 36) Monate nach Darlehenszusage
- Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag an.
- Abgerufene Beträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig dem Verwendungszweck zuzuführen.
Laufzeit
- Annuitätendarlehen: 4 bis 30 Jahre
- Endfälliges Darlehen: 4 bis 10 Jahre (wird von der SAB nicht angeboten)
Rückzahlung
- Annuitätendarlehen:
- gleich hohe Raten
- bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren möglich
- Sondertilgung des gesamten oder teilweisen Kreditbetrags ohne zusätzliche Kosten
- Endfälliges Darlehen: (wird von der SAB nicht angeboten)
- keine Tilgung während Darlehenszeit
- Rückzahlung am Ende der Laufzeit in einem Betrag
Sicherheiten
bankübliche Sicherung
Tilgungszuschuss
Mit Nachweis des erreichten KfW-Effizienzniveaus werden Tilgungszuschüsse auf die Darlehenssumme gewährt:
- KfW-Effizienzhaus 40 (Passivhaus 40): 10 %
- KfW-Effizienzhaus 55 (Passivhaus 55): 5 %
Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Weitere Informationen:
- Energieeffizient Bauen (153)
KfW-Förderportal
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Gefördert werden Bauherren oder Ersterwerber von neuen Wohngebäuden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung oder Vermietung, zum Beispiel:- Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Weitere Voraussetzungen
-
technische Mindestanforderungen zu den KfW-Effizienzhäusern – siehe Anlagen "Technische Mindestanforderungen" und "Liste der technischen FAQ":
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Energieeffizient Bauen, Formulare und Downloads
KfW Bankengruppe
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Energieeffizient Bauen, Formulare und Downloads
- Im Falle eines KfW-Effizienzhaus 40 oder 55, Passivhauses oder der Förderung von Baudenkmalen oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind die energetische Fachplanung und Bauleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.
- Der energetisch hochwertige Neubau muss bestimmte Kennzahlen erreichen, um den Status "KfW-Effizienzhaus" oder "Passivhaus" zu erhalten. Ziehen Sie daher bitte frühzeitig einen Sachverständigen bei der Planung Ihres Vorhabens zu Rate.
- Zur Planung, Antragstellung und Durchführung des geförderten Vorhabens ist ein anerkannter Sachverständiger aus der Expertenliste für die Bundesprogramme hinzuzuziehen:
-
Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes
Deutsche Energie-Agentur
Ablauf
Wenden Sie sich zur Inanspruchnahme dieses KfW-Darlehens an die Sächsische Aufbaubank oder Ihre Hausbank. Dort kümmert man sich um die Beantragung und Bewilligung des Darlehens bei der KfW Bankengruppe. Anschließend wird das Darlehen an Sie weitergereicht.
Wenn Sie sich für die SAB entschieden haben, nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB:
- Beratung vor Ort
Sächsische Aufbaubank
Notwendige Unterlagen:
- Energieeffizient Bauen (Darlehen), Antragsunterlagen
SAB-Förderportal
Bearbeitungsfristen:
Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB oder Ihrer Bank. Als Vorhabensbeginn gilt das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung beziehungsweise der Baubeginn.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
- Antragstellung / -bearbeitung: kostenlos
- Bereitstellungszinsen: mit Beginn des 13. Monats nach Darlehenszusage monatlich 0,25 Prozent für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge
- Kreditzinsen
Daneben können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB der SAB oder Ihrer Bank anfallen. Dazu gehören die Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung des Gebäudes.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Merkblatt Energieeffizient Bauen - Kredit
- Anlage zum Merkblatt mit den technischen Mindestanforderungen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe und die Sächsische Aufbaubank. 25.09.2014