Lebenslagen-> Bauen-> SAB-Klimadarlehen beantragen
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen, Solarkollektoren, Biomasse oder Biogasanlagen kann mit dem Klimadarlehen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gefördert werdem. Ziel ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien zu unterstützen und die Energieeffizienz zu steigern.
Was wird gefördert?
- größere Photovoltaikanlagen
- größere Solarkollektoren
- Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung
- Biogasanlagen
- Anlagen zur energetischen Nutzung von Erdwärme
- Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung
- Energiecontracting
- Finanzierung von Windkraftanlagen
Konditionen
Darlehenshöhe
Die Darlehenshöhe sollte nicht unter EUR 50.000 liegen.
Finanzierung
Die Darlehensbeträge und -konditionen werden für das konkrete Vorhaben individuell zusammengestellt. Die Finanzierung erfolgt über:
- Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank
- Förderergänzungsdarlehen der SAB
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Landwirtschaftsbetriebe
- freiberuflich Tätige
- natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller die wirtschaftlich tätig sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
Weitere Voraussetzungen
- Die Maßnahmen und Projekte wurden noch nicht begonnen.
- Die Gesamtfinanzierung kann sichergestellt werden.
- Die Rentabilität des Gesamtvorhabens ist gegeben.
Ablauf
-
SAB-Klimadarlehen, Antragsunterlagen
SAB-Förderportal
- Füllen Sie das Antragsformular aus und stellen Sie die erforderlichen Dokumente und Nachweise zusammen.
- Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
- Die SAB prüft Ihren Antrag, Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welcher Höhe das Darlehen bewilligt ist.
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular (Formulare & Online-Dienste)
- Dokumente und Nachweise
Welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen, entnehmen Sie dem Antragsvordruck.
Bearbeitungsfristen:
Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist hierbei das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
- Antragstellung / -bearbeitung: kostenlos
- Kreditzinsen
Abhängig vom Darlehensvertrag können zusätzlich folgende Kosten anfallen:
- Bereitstellungszinsen
- Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes
- Kosten für die Versicherung der Anlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 20.01.2014