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Das Förderprogramm "Erneuerbare Energien" der KfW Bankengruppe dient der langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu einem günstigen Zinssatz. In der nachstehenden Beschreibung geht es um den Programmteil "Premium".
Zu den weiteren Programmteilen:
- KfW-Programm Erneuerbare Energien (Darlehen), Standard
- KfW-Programm Erneuerbare Energien (Darlehen), Premium – Tiefengeothermie
- KfW-Programm Erneuerbare Energien (Darlehen), Speicher
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Was wird gefördert?
- Errichtung und Erweiterung von großen Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 qm Bruttokollektorfläche
- Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung
- streng wärmegeführte KWK-Biomasse-Anlagen
- Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- große Wärmespeicher
- Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas
- große effiziente Wärmepumpen
Nicht gefördert werden:
- Eigenbauanlagen
- Prototypen (als Prototypen gelten grundsätzlich Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind)
- gebrauchte Anlagen
-
KfW-Programm "Erneuerbare Energien" (Premium)
KfW Bankengruppe
Konditionen
Darlehenshöhe
- bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (ohne Mehrwertsteuer)
Höchstbetrag
- maximal EUR 10 Millionen pro Vorhaben
Zinsbindung
10 Jahre
Zinssatz
Die Zinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt.
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KfW-Programm "Erneuerbare Energien" (Premium): Zinssätze
KfW Bankengruppe
Nutzen Sie auch die Konditionen der SAB:
-
Zinskonditionen für Immobilienfinanzierungen
Sächsische Aufbaubank
Auszahlung
- 100 Prozent
- grundsätzlich in einer Summe, die Abruffrist beträgt zwölf Monate nach Darlehenszusage
Bearbeitungsgebühr
keine
Rückzahlung
in gleich hohen vierteljährlichen Raten (Ratendarlehen)
Tilgung
Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungszeit jederzeit unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Bereitstellungszinsen
Einen Monat und zwei Bankarbeitstage nach Zusagedatum fallen monatlich 0,25 Prozent Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge an.
Sicherheiten
bankübliche Sicherung
Laufzeit / Tilgungssatz
- maximal 20 Jahre bei mindestens einem und höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren
- Der Tilgungssatz ist laufzeitabhängig.
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Die Förderung kann vom jeweiligen Träger der Investitionsmaßnahme beantragt werden.
Zum Kreis der Antragsberechtigten zählen beispielsweise
- Privatpersonen
- gemeinnützige Investoren
- private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Freiberufler
- Landwirte
Förderfähige Investitionen
Die konkreten Anforderungen an die zu fördernden Anlagen und Maßnahmen können dem Merkblatt zum Programmteil entnommen werden.
-
KfW-Programm "Erneuerbare Energien" (Premium)
KfW Bankengruppe
Ablauf
- Wenden Sie sich zur Inanspruchnahme dieses KfW-Darlehens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) oder Ihre Hausbank. Dort kümmert man sich um die Beantragung und Bewilligung des Darlehens bei der KfW Bankengruppe. Anschließend wird das Darlehen an Sie weitergereicht.
- Sollten Sie sich für die SAB entscheiden, nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Formulare und Merkblätter beziehen Sie über Amt24 oder über die SAB.
- Beratung vor Ort
- Antragsunterlagen
SAB-Förderportal
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformulare (Formulare & Online-Dienste)
- Nachweise und Erklärungen
Bearbeitungsfristen:
Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB oder Ihrer Bank. Als Vorhabensbeginn gilt das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung beziehungsweise der Baubeginn.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB der SAB oder Ihrer Bank anfallen. Dazu gehören die Bereitstellungszinsen, Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes oder für Versicherungen.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- KfW-Merkblatt "Erneuerbare Energien – Premium (271/ 281, 272/ 282)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank. 01.08.2014