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Mit diesem Zuschuss werden alle energetischen Maßnahmen gefördert, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen beziehungsweise alle energetischen Einzelmaßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Im Detail werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Wärmedämmung der Außenwände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Türen
- Erneuerung der Heizung
- Optimierung der Wärmeverteilung (bei bestehenden Heizungsanlagen)
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Baunebenkosten
- Wiederherstellungskosten
- Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Auch die Sanierung eines Baudenkmals oder eines Gebäudes mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist möglich.
- Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430): Formulare & Downloads
KfW-Bankengruppe
Konditionen
Höhe
Die förderfähigen Investitionskosten können bis maximal EUR 75.000 pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder maximal EUR 50.000 pro Wohneinheit bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen bezuschusst werden. Zuschussbeträge unter EUR 300 werden nicht ausgezahlt.
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KfW-Effizienzhaus 55:
25 Prozent, bis zu EUR 18.750 pro Wohneinheit -
KfW-Effizienzhaus 70:
20 Prozent, bis zu EUR 15.000 pro Wohneinheit -
KfW-Effizienzhaus 85:
15 Prozent, bis zu EUR 11.250 pro Wohneinheit -
KfW-Effizienzhaus 100:
12,5 Prozent, bis zu EUR 9.375 pro Wohneinheit -
KfW-Effizienzhaus 115:
10 Prozent, bis zu EUR 7.500 pro Wohneinheit -
KfW-Effizienzhaus Denkmal:
10 Prozent, bis zu EUR 7.500 pro Wohneinheit -
Einzelmaßnahmen:
10 Prozent, bis zu EUR 5.000 je Wohneinheit
(Berechnungsgrundlage ist die Anzahl der Wohnungen n a c h der Sanierung.)
Weitere Informationen:
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Energieeffizient Sanieren (Investitionszuschuss, 430)
KfW Bankengruppe
- Energiesparberatung
- KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (Zuschuss zur Baubegleitung)
-
KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (Kredit)
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Als Privatperson können Sie den Zuschuss erhalten, wenn Sie- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung sind (Selbstnutzer und Vermieter) oder
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung sind.
Eigentümer und Ersterwerber können Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften sein.
Weitere Voraussetzungen
- Für das betreffende Objekt muss der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt beziehungsweise eingereicht worden sein.
- In die Antragstellung müssen Sie einen für die KfW-Förderprogramme gelisteten sachverständigen Energieberater* einbeziehen. Sie benötigen dessen Bestätigung, dass die geplanten und durchgeführten energetischen Maßnahmen den förderfähigen Standards (Liste der förderfähigen Maßnahmen / "Formulare & Downloads") entsprechen.
- Energieeffizienz-Expertenliste
Deutsche Energie-Agentur (DENA) - Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152): Formulare & Downloads
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Ablauf
- Energieeffizienz-Expertenliste
Deutsche Energie-Agentur (DENA)
- Beantragen Sie anschließend den Zuschuss bei der KfW. Hierzu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung (Formulare & Online-Dienste).
- Die energetischen Kennwerte und geplanten Maßnahmen lassen Sie sich von Ihrem Energieberater auf dem Antrag bestätigen. Alternativ können Sie eine separat vom Energieberater erstellte Bestätigung beifügen.
- Die vollständigen Antragsunterlagen senden Sie an die auf dem Antrag angegebene Adresse.
- Nach der Finanzierungszusage der KfW können Sie unter fachmännischer Baubegleitung Ihres Energieberaters mit der Sanierung beginnen.
- Nach Abschluss der Sanierung reichen Sie den von Ihnen und Ihrem Energieberater ausgefüllten und unterschriebenen "Verwendungsnachweis" bei der KfW ein. Nach Prüfung kann der Investitionszuschuss an Sie ausgezahlt werden.
Notwendige Unterlagen:
- vollständige Antragsunterlagen (einschließlich der Bestätigungen durch den Energieberater)
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite in Kopie)
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Energieeffizient Sanieren (Investitionszuschuss): So funktioniert's (Hinweise für Wohnungseigentümergemeinschaften)
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Bearbeitungsfristen:
Stellen Sie Ihren Förderantrag, b e v o r Sie mit Ihrem Sanierungsvorhaben beginnen. Erst wenn die KfW eine Zuschusszusage erteilt hat, können Sie mit den Arbeiten starten.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Sonstiges
Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung Ihres Vorhabens durch einen externen unabhängigen Sachverständigen gewährt die KfW einen zusätzlichen Zuschuss im Programm "Energieeffizient sanieren – Baubegleitung (Programm-Nr. 431)
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Merkblatt "Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)" der KfW-Bankengruppe
- Anlage zum Merkblatt mit den technischen Mindestanforderungen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 01.06.2014