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KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (Investitionszuschuss) 
Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes (KfW-Programm 430)...


Mit diesem Zuschuss werden alle energetischen Maßnahmen gefördert, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen beziehungsweise alle energetischen Einzelmaßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Im Detail werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Wärmedämmung der Außenwände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Türen
  • Erneuerung der Heizung
  • Optimierung der Wärmeverteilung (bei bestehenden Heizungsanlagen)
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Baunebenkosten
  • Wiederherstellungskosten
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Auch die Sanierung eines Baudenkmals oder eines Gebäudes mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist möglich.

Technische Mindestanforderungen, Liste der förderfähigen Maßnahmen:
  • Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430): Formulare & Downloads
    KfW-Bankengruppe

Konditionen

Höhe
Die förderfähigen Investitionskosten können bis maximal EUR 75.000 pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder maximal EUR 50.000 pro Wohneinheit bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen bezuschusst werden. Zuschussbeträge unter EUR 300 werden nicht ausgezahlt.

  • KfW-Effizienzhaus 55:
    25 Prozent, bis zu EUR 18.750 pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 70:
    20 Prozent, bis zu EUR 15.000 pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85:
    15 Prozent, bis zu EUR 11.250 pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 100:
    12,5 Prozent, bis zu EUR 9.375 pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 115:
    10 Prozent, bis zu EUR 7.500 pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal:
    10 Prozent, bis zu EUR 7.500 pro Wohneinheit
  • Einzelmaßnahmen:
    10 Prozent, bis zu EUR 5.000 je Wohneinheit

(Berechnungsgrundlage ist die Anzahl der Wohnungen  n a c h  der Sanierung.)

Weitere Informationen:

  • Energieeffizient Sanieren (Investitionszuschuss, 430)
    KfW Bankengruppe
Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht. Eine Kombination mit anderen Förprogrammen ist möglich, so zum Beispiel für die Empfehlung von energetischen Modernisierungs­maßnahmen, für die Baubegleitung oder für den altersgerechten Umbau.


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Als Privatperson können Sie den Zuschuss erhalten, wenn Sie
  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung sind (Selbstnutzer und Vermieter) oder
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung sind.

Eigentümer und Ersterwerber können Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften sein.

Weitere Voraussetzungen

  • Für das betreffende Objekt muss der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt beziehungsweise eingereicht worden sein.
  • In die Antragstellung müssen Sie einen für die KfW-Förderprogramme gelisteten sachverständigen Energieberater* einbeziehen. Sie benötigen dessen Bestätigung, dass die geplanten und durchgeführten energetischen Maßnahmen den förderfähigen Standards (Liste der förderfähigen Maßnahmen / "Formulare & Downloads") entsprechen.
    • Energieeffizienz-Expertenliste
      Deutsche Energie-Agentur (DENA)
    • Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152): Formulare & Downloads
      KfW-Bankengruppe
*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns auf die generische Bezeichnung beschränken, es sind damit immer Männer  u n d Frauen gemeint. – d. Red.


Ablauf
Planen Sie Ihre Sanierungsvorhaben zusammen mit einem gelisteten Energieberater. Auf Grundlage einer Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes werden die konkreten Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz sinnvoll sind, festgelegt. Auf Wunsch übernimmt der Energieberater auch die konkrete Planung Ihres Vorhabens und hilft Ihnen außerdem bei der Anforderung von Angeboten.

  • Beantragen Sie anschließend den Zuschuss bei der KfW. Hierzu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung (Formulare & Online-Dienste).
  • Die energetischen Kennwerte und geplanten Maßnahmen lassen Sie sich von Ihrem Energieberater auf dem Antrag bestätigen. Alternativ können Sie eine separat vom Energieberater erstellte Bestätigung beifügen.
  • Die vollständigen Antragsunterlagen senden Sie an die auf dem Antrag angegebene Adresse.
  • Nach der Finanzierungszusage der KfW können Sie unter fachmännischer Baubegleitung Ihres Energieberaters mit der Sanierung beginnen.
  • Nach Abschluss der Sanierung reichen Sie den von Ihnen und Ihrem Energieberater ausgefüllten und unterschriebenen "Verwendungsnachweis" bei der KfW ein. Nach Prüfung kann der Investitionszuschuss an Sie ausgezahlt werden.


Notwendige Unterlagen:
  • vollständige Antragsunterlagen (einschließlich der Bestätigungen durch den Energieberater)
  • Personalausweis (Vorder- und Rückseite in Kopie)
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen eine Reihe weiterer Unterlagen vorlegen, abhängig davon, ob die Gemeinschaft insgesamt oder jeder Eigentümer einzeln einen Antrag einreicht.
  • Energieeffizient Sanieren (Investitionszuschuss): So funktio­niert's (Hinweise für Wohnungseigentümergemeinschaften)
    KfW Bankengruppe


Bearbeitungsfristen:

Stellen Sie Ihren Förderantrag,  b e v o r  Sie mit Ihrem Sanierungsvorhaben beginnen. Erst wenn die KfW eine Zuschusszusage erteilt hat, können Sie mit den Arbeiten starten.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
für die Antragstellung / -bearbeitung: keine


Sonstiges

Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung Ihres Vorhabens durch einen externen unabhängigen Sachverständigen gewährt die KfW einen zusätzlichen Zuschuss im Programm "Energieeffizient sanieren – Baubegleitung (Programm-Nr. 431)



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

  • Merkblatt "Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)" der KfW-Bankengruppe
  • Anlage zum Merkblatt mit den technischen Mindestanforderungen


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 01.06.2014



 
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