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KfW-Programm "Altersgerecht umbauen" (Investitionszuschuss) 
Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes, KfW-Programm 455...


Sie möchten beim Wohnungsumbau Barrieren reduzieren oder barrierereduzierten Wohnraum kaufen? Dann können Sie einen Investitionszuschuss aus diesem Förderprogramm beantragen.

Für welche Vorhaben werden Zuschüsse gewährt?

  • Aus- und Umbau der Wege zu Gebäuden und Veränderungen im Wohnumfeld (ab 3 Wohnungen)
  • Umbau des Eingangsbereiches und der Wohnungszugänge
  • Überwindung von Treppen und Stufen
  • Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
  • Badumbau
  • Einbau von Bedienelementen und Hilfssystemen
  • Umgestaltung oder Einrichten von Gemeinschaftsräumen im Sinne des Mehrgenerationenwohnens

Sie können die einzelnen Maßnahmen miteinander kombinieren. Auch für den barrierearmen Umbau von beheizten Nicht-Wohnflächen (zum Beispiel Gewerbeflächen) zu Wohnflächen sind Zuschüsse möglich.

Welche Vorhaben können nicht gefördert werden?

  • Umbau von Ferienhäusern und -wohnungen sowie gewerblich genutzter Flächen
  • Umbau von Pflege- und Altenwohnheimen
  • Umschuldungen bestehender Darlehen
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe

  • bei Umbau nach Standard "Altersgerechtes Haus": 10 % der förderfähigen Kosten, bis zu EUR 5.000 je Wohnung
  • bei Einzelmaßnahmen: 8 % der förderfähigen Kosten, bis zu EUR 4.000 je Wohnung

Hinweise:

  • Ein Zuschuss kann erst bei Beträgen ab EUR 300,00 ausgezahlt werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Tipp: Zur Finanzierung des barrierereduzierenden Umbaus von Wohnungen bietet die KfW auch zinsvergünstigte Förderdarlehen.


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohnungen

Weitere Voraussetzungen

Die Arbeiten sind von Fachunternehmen auszuführen. Diese müssen in ihren Rechnungen bestätigen, dass die Umbauten den im Merkblatt beschriebenen technischen Mindestanforderungen entsprechen.

  • Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss, Formulare und Downloads
    KfW Bankengruppe


Ablauf

Nutzen Sie eine unabhängige, kompetente Beratung, bevor Sie mit dem Umbau beginnen. Beim Um- und Ausbau nach dem Standard "Altersgerechtes Haus" müssen Sie einen Sachverständigen in die Planung einbeziehen.

Antragstellung

  • Rufen Sie erforderlichen Antragsformulare ab (Formulare & Online-Dienste).
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
  • Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der KfW ein.
  • Nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen erhalten Sie von der KfW einen schriftlichen Bescheid.

Auszahlung

Reichen Sie nach Abschluss des Umbaus bei der KfW einen Verwendungs­nachweis ein. Anschließend wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.



Notwendige Unterlagen:
  • Darlehensantrag
  • Nachweise

Welche Unterlagen neben dem Antragsformular im Einzelnen erforderlich sind, entnehmen Sie dem Antragsvordruck und dem Merkblatt zum Programm.

Wohnungseigentümergemeinschaften müssen eine Reihe weiterer Unterlagen vorlegen, abhängig davon, ob die Gemeinschaft insgesamt oder jeder Eigentümer einzeln einen Antrag einreicht.
  • Altersgerecht umbauen – Investitionszuschuss, So funktio­niert's (Hinweise für Wohnungseigentümergemeinschaften)
    KfW Bankengruppe


Bearbeitungsfristen:

Stellen Sie Ihren Förderantrag,  b e v o r  Sie mit Ihrem Sanierungsvorhaben beginnen. Erst wenn die KfW eine Zuschusszusage erteilt hat, können Sie mit den Arbeiten starten.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

für die Antragstellung / -bearbeitung: keine



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

  • Merkblatt "Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes" der KfW Bankengruppe
  • Anlage Technische Mindestanforderungen


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe und die Sächsische Aufbaubank. 01.10.2014


 
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