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Tierärztliche Hausapothekenbescheinigung beantragen
Tierärzte, die eine angezeigte Hausapotheke betreiben, können beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt weitere Ausfertigungen der Apothekenbescheinigung erhalten.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de - Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadtverwaltung
Ablauf
Die Bescheinigung erhalten Sie auf formlose Anfrage beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
EUR 5,00 bis EUR 120,00
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 67 Arzneimittelgesetz (AMG) – Allgemeine Anzeigepflicht
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Nr. 1 Tarifstelle 2
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 13.01.2015