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Tierärztliche Hausapotheke anzeigen 


Wenn Sie sich als Tierärztin oder Tierarzt niederlassen oder eine tierärztliche Tätigkeit als Angestellte oder Angestellter ausüben und dabei eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Hinweis: Das Betreiben tierärztlicher Hausapotheken ist personengebunden. Angestellte und Stellvertreterinnen oder Stellvertreter können jedoch im Auftrag der Praxis beziehungsweise der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers Medikamente bestellen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.



Zuständigkeit
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt


Ablauf

Sie können die Anzeige persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen. Gegebenenfalls überprüft die Amtstierärztin oder der Amtstierarzt im Rahmen eines Vor-Ort-Termins die tierärztliche Hausapotheke sowie die mitgeführte tierärztliche Hausapotheke.

Bei einem positiven Prüfungsergebnis stellt Ihnen die Behörde eine Apothekenbescheinigung aus. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.



Notwendige Unterlagen:

beglaubigte Kopie der tierärztlichen Approbationsurkunde



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Kosten können je nach Bearbeitungsdauer unterschiedlich ausfallen. Sie betragen EUR 14,40 je angefangene Viertelstunde, mindestens jedoch EUR 25,00.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 13.01.2015


 
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