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Wenn Sie sich als Tierärztin oder Tierarzt niederlassen oder eine tierärztliche Tätigkeit als Angestellte oder Angestellter ausüben und dabei eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de - Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Ablauf
Sie können die Anzeige persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen. Gegebenenfalls überprüft die Amtstierärztin oder der Amtstierarzt im Rahmen eines Vor-Ort-Termins die tierärztliche Hausapotheke sowie die mitgeführte tierärztliche Hausapotheke.
Bei einem positiven Prüfungsergebnis stellt Ihnen die Behörde eine Apothekenbescheinigung aus. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Notwendige Unterlagen:
beglaubigte Kopie der tierärztlichen Approbationsurkunde
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Die Kosten können je nach Bearbeitungsdauer unterschiedlich ausfallen. Sie betragen EUR 14,40 je angefangene Viertelstunde, mindestens jedoch EUR 25,00.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 2 Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) – Verantwortlichkeit des Tierarztes
- § 67 Arzneimittelgesetz (AMG) – Allgemeine Anzeigepflicht
- Artikel 1 / § 2 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über Zuständigkeiten im Bereich der Heilberufe und Pharmazie (HeilPharmZuVO) – Zuständigkeiten für den Vollzug des Arzneimittel- und Betäubungsmittelrechts
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 13.01.2015