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Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Tierarzt / Tierärztin bei der Sächsischen Landestierärztekammer melden... 


Wenn Sie sich als Tierarzt oder Tierärztin in Sachsen niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit innerhalb eines Monats der Sächsischen Landestierärztekammer anzeigen.


HINWEIS: Nachträgliche Änderungen oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen der Landestierärztekammer ebenfalls innerhalb eines Monats angezeigt werden.


ACHTUNG: Dem örtlichen Lebensmittelüberwachungs- und Veternäramt müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unverzüglich anzeigen:

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.



Zuständigkeit


Ablauf

Die Anzeige der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.



Notwendige Unterlagen:

Folgende Angaben sind Pflichtangaben:

  • Name, Vorname
  • Geschlecht
  • Geburtstag
  • Geburtsort
  • akademische Grade und Titel
  • Praxis- oder Dienstanschrift
  • Privatanschrift
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Zeitpunkt der Aufnahme der tierärztlichen Tätigkeit oder, wenn eine tierärztliche Tätigkeit nicht aufgenommen wurde, der Zeitpunkt, in dem die Hauptwohnung im Bereich der Landestierärztekammer begründet wurde
  • Bestehen der tierärztlichen Prüfung
  • deutsche tierärztliche Approbation oder Berufserlaubnis
  • Gebiets- und Zusatzbezeichnungen im Sinne der Weiterbildungsordnung
  • Angaben zur Art der ausgeübten tierärztlichen Tätigkeit, insbesondere Tätigkeiten als niedergelassener Tierarzt, angestellter oder beamteter Tierarzt
Als Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des tierärztlichen Berufs und zur Führung der Berufsbezeichnung vorzulegen:
  • Approbationsurkunde als Tierarzt / Tierärztin


Bearbeitungsfristen:

Die Aufnahme einer Tätigkeit als Tierarzt / Tierärztin muss der Landestierärtekammer innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit angezeigt werden.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Anzeige ist für Sie kostenlos.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Landestierärztekammer. 20.01.2014


 
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