Lebenslagen-> Einheitlicher Ansprechpartn...-> Gewerbliche Tätigkeit anmelden-> Freie Berufe: Tierarzt, Tie...-> Tierarzt / Tierärztin, Ände...
Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.
HINWEIS! Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:
- Selbstständige Tätigkeit als Tierarzt / Tierärztin – Änderungsanzeige bei der Landestierärztekammer
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de - Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Ablauf
Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.
Bearbeitungsfristen:
Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen müssen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- §§ 4, 10 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) – Kommunale Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Anzeigepflicht, Berufsaufsicht
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014