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Tierarzt / Tierärztin, Änderungsanzeige beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt 


Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.


HINWEIS! Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.



Zuständigkeit

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt



Ablauf

Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.



Bearbeitungsfristen:

Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen müssen.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014


 
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