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Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen der Landestierärztekammer innerhalb eines Monats angezeigt werden.
ACHTUNG! Dem örtlichen Lebensmittelüberwachungs- und Veternäramt müssen Sie Änderungen unverzüglich anzeigen:
- Selbstständige Tätigkeit als Tierarzt / Tierärztin, Änderungsanzeige beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de - Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Ablauf
Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.
Bearbeitungsfristen:
Die Änderungsanzeige muss der Landestierärtekammer innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit angezeigt werden.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Die Anzeige ist für Sie kostenlos.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsische Landestierärztekammer. 20.01.2014