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Selbstständige Tätigkeit als Tierarzt / Tierärztin, Änderungsanzeige bei der Landestierärztekammer 


Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen der Landestierärztekammer innerhalb eines Monats angezeigt werden.


ACHTUNG! Dem örtlichen Lebensmittelüberwachungs- und Veternäramt müssen Sie Änderungen unverzüglich anzeigen:

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.



Zuständigkeit


Ablauf

Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.



Bearbeitungsfristen:

Die Änderungsanzeige muss der Landestierärtekammer innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit angezeigt werden.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Anzeige ist für Sie kostenlos.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Landestierärztekammer. 20.01.2014


 
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