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Bestellung eines Praxistreuhänders für Steuerberater / Steuerberaterinnen 
nach § 71 Steuerberatungsgesetz (StBerG)


Es ist möglich, die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen zu lassen, die zu dem Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Hierfür können Sie einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten durch die zuständige Steuerberaterkammer zum Treuhänder bestellen lassen.

Der Treuhänder kann für maximal drei Jahre bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.



Zuständigkeit


Notwendige Unterlagen:

formloser Antrag (Original)



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Kosten des Verfahrens: EUR 155,00



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 09.01.2015



 
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