Lebenslagen-> Einheitlicher Ansprechpartn...-> Gewerbliche Tätigkeit anmelden-> Freie Berufe: Steuerberater...-> Bestellung als Steuerberate...
Wenn Sie künftig als Steuerberater oder -beraterin arbeiten und ihre erste berufliche Niederlassung in Sachsen begründen möchten, ist dazu die amtliche Bestellung durch die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen erforderlich. Neben der bestandenen Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung (oder der Befreiung von der Steuerberaterprüfung) entscheidet Ihre persönliche Eignung darüber, ob Sie für die Tätigkeit bestellt werden.
Weitere Informationen:
- Bestellung als Steuerberater / Steuerberaterin
-
Der Weg zum Steuerberater
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
-
Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de -
Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Voraussetzungen
- Sie die Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung bestanden haben oder von der Steuerberaterprüfung befreit wurden,
- Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
- Sie nicht infolge strafrechtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
- Sie keine Tätigkeit ausüben, die mit dem Beruf unvereinbar ist (zum Beispiel als Angestellter in einem anderen Beruf oder Gewerbetreibender),
- Ihnen die Deckungszusage eines Berufshaftpflichtversicherers vorliegt (für Angestellte: Nachweis der Aufnahme in die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers).
- Merkblatt zur Bestellung
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
Ablauf
Bevor Sie den Antrag stellen, lesen Sie bitte aufmerksam das bereitstehende Merkblatt:
- Merkblatt
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
- Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
- Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Mitarbeiter der Steuerberaterkammer gern nähere Auskunft.
Mit der Bestellung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.
Notwendige Unterlagen:
- Bescheinigung über die bestandene Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung oder die Befreiung von der Steuerberaterprüfung (beglaubigte Abschrift)
- Führungszeugnis (Belegart O) – zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer
- Passbild
- für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer zusätzlich:
Bescheinigung der Berufsorganisation, dass einer Bestellung nichts entgegensteht (Bescheinigung nach § 34 Abs. 4 Satz 2 DVStB)
Bearbeitungsfristen:
Sie müssen sich innerhalb von sechs Monaten als Steuerberater / Steuerberaterin niederlassen, andernfalls hat die Steuerberaterkammer Ihre Bestellung zu widerrufen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Kosten des Verfahrens: EUR 180,00
Sonstiges
Wenn Sie als Steuerberater oder Steuerberaterin im Ausland tätig werden möchten, wenden Sie sich für die Bestellung an die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie Ihre Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung absolvierten oder von der Prüfung befreit wurden.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- §§ 40 bis 48 Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Bestellung
- § 34 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) – Bestellungsverfahren
- Abschnitt I Nr. 12 Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen.