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Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende nach dem Steuerberatungsgesetz 
Antrag auf Genehmigung einer gewerblichen Tätigkeit nach § 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG)...


Dem Beruf des Steuerberaters und des Steuerbevollmächtigten steht eine gewerbliche Tätigkeit entgegen. Soweit durch diese Tätigkeit jedoch keine Verletzungen der Berufspflichten zu erwarten sind, kann bei der zuständigen Steuerberaterkammer eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.



Zuständigkeit


Notwendige Unterlagen:

formloser Antrag (Original)



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Kosten des Verfahrens: EUR 350



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

  • § 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Allgemeine Berufspflichten
  • Abschnitt I Nr. 23 Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Sachsen


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 09.01.2015



 
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