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Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende nach dem Steuerberatungsgesetz
Antrag auf Genehmigung einer gewerblichen Tätigkeit nach § 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG)...
Zuständigkeit
Notwendige Unterlagen:
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 09.01.2015
Dem Beruf des Steuerberaters und des Steuerbevollmächtigten steht eine gewerbliche Tätigkeit entgegen. Soweit durch diese Tätigkeit jedoch keine Verletzungen der Berufspflichten zu erwarten sind, kann bei der zuständigen Steuerberaterkammer eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de - Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Notwendige Unterlagen:
formloser Antrag (Original)
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Kosten des Verfahrens: EUR 350
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Allgemeine Berufspflichten
- Abschnitt I Nr. 23 Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Sachsen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 09.01.2015