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Als vertretungsberechtigter Gesellschafter oder vertretungsberechtigte Gesellschafterin einer Steuerberatergesellschaft müssen Sie der Steuerberaterkammer jeweils zu Jahresanfang alle Gesellschafter melden. Die Anzeige erfolgt in Form einer Liste oder als Erklärung, dass es seit der letzten Meldung zu keiner Änderung kam.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de - Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Ablauf
- Name, Vorname
- Beruf
- Wohnort
- Berufliche Niederlassung der Gesellschafter
- die jeweiligen Aktien, Stimmeinlagen oder Beteiligungsverhältnisse
Haben sich keine Veränderungen ergeben, genügt es, wenn Sie dies der Steuerberaterkammer entsprechend schriftlich erklären.
Notwendige Unterlagen:
- Gesellschafterliste der Steuerberatungsgesellschaft (Original)oder
- schriftliche Erklärung, dass seit der letzen Meldung keine Änderungen erfolgt sind
Bearbeitungsfristen:
Die Angaben zu den Gesellschaftern muss der Steuerberaterkammer im Januar eines jeden Jahres vorliegen.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 09.01.2015