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- Verzicht oder
- rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf.
Wenn Sie wieder als Steuerberater oder Steuerberaterin arbeiten möchten und Ihre berufliche Niederlassung im Freistaat Sachsen liegt, können Sie einen Antrag auf Wiederbestellung einreichen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de - Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Neben der bestandenen Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung (oder der Befreiung von der Steuerberaterprüfung) entscheidet Ihre persönliche Eignung darüber, ob Sie für die Tätigkeit wiederbestellt werden. Hierfür wird auch die Steuerberaterkammer in das Verfahren eingebunden, der Sie zum Zeitpunkt des Erlöschens oder des Widerrufs der Bestellung angehörten.
Als Steuerberater oder Steuerberaterin können Sie wiederbestellt werden, wenn
- die Bestellung durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammern erloschen ist,
- eine rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf durch Begnadigung aufgehoben worden ist oder seit der rechtskräftigen Ausschließung mindestens acht Jahre verstrichen sind oder
- die Bestellung widerrufen ist und die Gründe, die für den Widerruf maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen.
Ablauf
- Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular.
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
- Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Mitarbeiter der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen gern nähere Auskunft.
Mit der Bestellung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular (Original)
- vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Kosten des Verfahrens: EUR 180,00
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 38 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- § 40 Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Bestellende Steuerberaterkammer, Bestellungsverfahren
- § 48 Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Wiederbestellung
- § 79 Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Beiträge und Gebühren
- Abschnitt I Nr. 14 Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 09.01.2015