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Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 


Volljuristen, die als Rechtsanwälte tätig sein möchten, müssen zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein.

Mit der Zulassung werden Sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.



Zuständigkeit


Voraussetzungen
  • Befähigung zum Richteramt oder
  • Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland oder
  • Bestehen der entsprechenden Eignungsprüfung


Ablauf
  • Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
  • In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.

    HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass im Zuge des Zulassungsverfahrens routinemäßig ein Auszug beim Bundeszentralregister angefordert wird. Dort sind längere Antwortzeiten möglich, so dass sich die Antragsbearbeitung insgesamt verzögern kann.

  • Wenn sämtliche Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, werden wir Sie zur Übergabe der Zulassungsurkunde und der Vereidigung eingeladen.

    HINWEIS: Möchten Sie als Mitglied einer Religionsgemeinschaft an Stelle des Eides eine andere Beteuerungsformel gebrauchen, teilen Sie diese vorher mit.

  • Mit Aushändigung der Urkunde und Vereidigung sind Sie befugt, die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin oder Rechtanwalt zu führen und tätig zu sein.
  • Sobald Sie Ihre Urkunde erhalten haben, werden Sie in das Anwaltsverzeichnis Rechtsanwaltskammer Sachsen und das Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer aufgenommen


Notwendige Unterlagen:

FORMULAR:

  • Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (im Original)
    Liste "Formulare & Online-Dienste" in der rechten Randspalte

Anlagen

  • Lebenslauf (Original)
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Kopie)
  • Nachweis über akademische Grade (beglaubigte Kopie)
  • Kanzleibestätigung (Original)
  • Freistellungserklärung des Arbeitgebers (Original)
  • Prüfungszeugnis über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt (beglaubigte Kopie)
  • Diplomzeugnis eines Diplom-Juristen, Diplomurkunde (beglaubigte Kopie)
  • Nachweis einer juristischen Praxis von mindestens zwei Jahren (Original)
  • Zeugnis über die Lehrbefähigung für Recht der ehemaligen DDR (beglaubigte Kopie)
  • Nachweis der min. 3-jährigen effektiven und regelmäßigen Tätigkeit als niedergelassener europ.Rechtsanwalt in Dtl. auf dem Gebiet des dt. Rechts (inkl. Gemeinschaftsrecht) (Original)
  • Nachweis bei kürzerer als dreijähriger Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt auf dem Gebiet des deutschen Rechts (Original)
  • Zeugnis über die Eignungsprüfung (beglaubigte Kopie)


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Kosten des Verfahrens betragen EUR 225.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Rechtsanwaltskammer Sachsen. 20.01.2014


 
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