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Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft 


Wenn Ihre Hauptaufgabe die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und die Rechtsform Ihres Unternehmens eine Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ist, müssen Sie zur Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen sein.

 

HINWEIS: Dies gilt auch für haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften.

 

Nach der erfolgreichen Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten Sie eine Zulassungsurkunde und eine Zulassungsbestätigung.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.



Zuständigkeit


Voraussetzungen
  • Unternehmensgegenstand ist die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten.
  • Die Gesellschafter sind Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer.
  • Die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte stehen Rechtsanwälten zu.
  • Anteile der Rechtsanwaltsgesellschaft dürfen nicht für Dritte gehalten werden.
  • Dritte dürfen nicht am Gewinn der Rechtsanwaltsgesellschaft beteiligt werden.
  • Die Gechäftsführer müssen mehrheitlich Rechtsanwälte sein.
  • Es besteht eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwaltsgesellschaft.


Ablauf
  • Sie reichen den ausgefüllten und unterschriebenen Antrat mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
  • Die Rechtsanwaltskammer prüft die Zulassungsvoraussetzungen.
  • Liegen die Zulassungsvoraussetzungen vor, wird die Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen und erhält einer Zulassungsurkunde.
  • Mit der Zulassung wird die Rechtsanwaltsgesellschaft Mitglied der Rechtsanwaltskammer.


Notwendige Unterlagen:

FORMULAR:

  • Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft (im Original)
    Liste "Formulare & Online-Dienste" in der rechten Randspalte

Anlagen

  • Lebenslauf (Original)
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Kopie)
  • Nachweis über akademische Grade (beglaubigte Kopie
  • Kanzleibestätigung (Original)
  • Gesellschafterliste nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG (beglaubigte Kopie)
  • Anstellungsverträge der Geschäftsführer/innen, der Prokuristen/innen, der Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb (Kopie)
  • Gesellschaftsbetrieb oder Satzung mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache (beglaubigte Kopie)
  • Gründungsurkunde (Kopie)
  • Gesellschafterbeschluss über die Bestellung der Geschäftsführer/innen, ggf. auch von Prokuristen/innen (Kopie)
  • Bescheinigung der jeweiligen Berufskammer über das Bestehen der Mitgliedschaft der Berufsträger (Kopie)


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Kosten des Verfahrens betragen EUR 1.000.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Rechtsanwaltskammer Sachsen. 20.01.2014


 
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