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Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt 


Als Rechtsanwalt in einem Staat der Europäischen Union (EU), beziehungsweise in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz, dürfen Sie in Deutschland als niedergelassener Rechtsanwalt unter der Berufsbezeichnung Ihres Herkunftsstaates arbeiten. Hierfür müssen Sie in die zuständige deutsche Rechtsanwaltskammer aufgenommen worden sein.

 

HINWEIS:

Wenn Sie als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt mindestens drei Jahre effektiv und regelmäßig auf dem Gebiet des deutschen Rechts einschließlich des Gemeinschaftsrechts tätig waren, können Sie zur deutschen Rechtsanwaltschaft zugelassen werden und die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" tragen. Die genauen Voraussetzungen sind in §§ 11 ff. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) festgelegt.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.



Zuständigkeit


Voraussetzungen
  • Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz
  • Berufszugehörigkeit im Herkunftsstaat, das heißt, Sie müssen bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates als europäischer Rechtsanwalt eingetragen sein
  • Berufshaftpflichtversicherung


Ablauf
  • Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
  • In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
  • Wenn sämtliche Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, werden wir Sie zur Vereidigung eingeladen.
  • Mit der Zulassung werden Sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.


Notwendige Unterlagen:

FORMULAR:

  • Antrag einer europäischen Rechtsanwältin/eines europäischen Rechtsanwalts auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer (im Original)
    Liste "Formulare & Online-Dienste" in der rechten Randspalte

Anlagen

  • Lebenslauf (Original)
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Kopie)
  • Nachweis über akademische Grade (beglaubigte Kopie)
  • Kanzleibestätigung (Original)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (Original)
  • Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu dem Beruf des europäischen Rechtsanwalts, die nicht älter als 3 Monate ist
  • Zulassungsurkunde (Original)
  • Zulassungsbestätigung (Original)


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Kosten des Verfahrens betragen EUR 225.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Rechtsanwaltskammer Sachsen. 20.01.2014


 
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