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Akkreditierung von Fortbildungs­veranstaltungen durch die Ostdeutsche Psychotherapeuten­kammer 


Als Veranstalter von Fortbildungen können Sie diese von der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) auf Antrag akkreditieren lassen. Dazu müssen die Fortbildungsveranstaltungen folgende Kriterien erfüllen:

  • Wissenschaftlichkeit der Inhalte
  • Anwendbarkeit auf die berufliche Praxis
  • Qualifikation der Referenten und Supervisoren
  • Qualität der eingesetzten Fortbildungsmethoden
  • Überprüfbarkeit des Fortbildungserfolges

Die Akkreditierung dient zur Vorabbestätigung. Fortbildungsveranstaltungen erfüllen damit, bei ordnungsgemäßer Durchführung, die inhaltlichen Voraussetzungen zur Anerkennung. Mit der Akkreditierung erfolgt gleichzeitig eine Bewertung der Fortbildungsveranstaltung mit Fortbildungspunkten.

Als Veranstalter sind Sie berechtigt, auf die Akkreditierung öffentlich hinzuweisen. Sie sind ebenso dazu berechtigt, mit Fortbildungspunkten bewertete Bescheinigungen auszustellen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.



Zuständigkeit


Ablauf

Auf Ihren Antrag hin erhalten einen Akkreditierungsbescheid und – bei positivem Bescheid – eine kopierfähige Teilnahmebescheinigung. Einen Evaluationsbogen erhalten Sie nur bei Veranstaltungen der Fortbildiungskategorien A - C. Ihre Veranstaltungen können auf Wunsch im Veranstaltungskalender der OPK veröffentlicht werden.

Hinweis: Als Veranstalter sind Sie verpflichtet, eine Teilnehmerliste zu führen und diese der Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer auf Verlangen nach der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.


Notwendige Unterlagen:

Bitte benutzen Sie die Antragsformulare der OPK.



Bearbeitungsfristen:
Der Antrag ist spätestens acht Wochen vor der Durchführung der Fortbildungsveranstaltung zu stellen. Dem Antrag muss das Veranstaltungsprogramm oder die Einladung beiliegen.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer


 
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