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Dolmetscher- und Übersetzerprüfung 
Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer zum Nachweis der fachlichen Eignung gemäß Sächsischem Dolmetschergesetz...


Wenn Sie als Dolmetscherin oder Dolmetscher beziehungsweise Übersetzerin oder Übersetzer bei Gerichten und Behörden tätig sein möchten, müssen Sie dafür fachlich geeignet sein. Sollten Sie noch nicht über den erforderlichen Nachweis Ihrer fachlichen Eignung verfügen, können Sie sich im Freistaat Sachsen einer staatlichen Übersetzer- oder Dolmetscherprüfung unterziehen, sofern die von Ihnen gewünschte Sprache im Prüfungsprogramm der zuständigen Stelle enthalten ist. Die Zulassung zu dieser Prüfung müssen Sie beantragen.

Die Prüfung findet einmal jährlich in Leipzig statt, der schriftliche Teil in der Regel in den Sommermonaten. Es sind folgende Prüfungen möglich:

  • Übersetzerprüfung für die schriftliche Sprachenübertragung
  • Dolmetscherprüfung für die mündliche Sprachenübertragung
  • Teilprüfung für staatlich geprüfte Übersetzer zum Nachweis der fachlichen Eignung als Dolmetscher
  • Teilprüfung für staatlich geprüfte Dolmetscher zum Nachweis der fachlichen Eignung als Übersetzer

Als Fachgebiet können folgende Bereiche gewählt werden:

  • Wirtschaft
  • Rechtswesen
  • Technik
  • Naturwissenschaften einschließlich Medizin
  • Geisteswissenschaften
  • Sozialwissenschaften
Hinweis: Die Prüfung kann in Fremdsprachen, für die Prüferinnen und Prüfer zur Verfügung stehen, mit Deutsch als korrespondierender Sprache abgelegt werden.

Das Bestehen der Prüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Dolmetscherin" oder "Staatlich geprüfter Dolmetscher" beziehungsweise "Staatlich geprüfte Übersetzerin" oder "Staatlich geprüfter Übersetzer" und gilt als Nachweis der fachlichen Eignung für eine öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin oder Dolmetscher beziehungsweise Übersetzerin oder Übersetzer zur Sprachenübertragung für gerichtliche und behördliche Zwecke.

Weitere Informationen:

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.



Zuständigkeit


Voraussetzungen
  • Realschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsabschluss und
  • mindestens zweijährige Ausbildung zur Dolmetscherin oder zum Dolmetscher beziehungsweise zur Übersetzerin oder zum Übersetzer in der zu prüfenden Sprache oder
  • abgeschlossener Lehramts-, Diplom- oder Magisterstudiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern, bei dem die zu prüfende Sprache wesentlicher Studiengegenstand war oder
  • mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als Dolmetscherin oder Dolmetscher beziehungsweise Übersetzerin oder Übersetzer für die zu prüfende Sprache


Ablauf
  • Die Zulassung zur Prüfung müssen Sie mit dem vorgeschriebenen Formular bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Die zuständige Stelle überprüft daraufhin, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen. Sie erhalten hierüber eine Benachrichtigung.
  • Sind Sie zur Prüfung zugelassen, besteht sowohl die Dolmetscherprüfung als auch die Übersetzerprüfung jeweils aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil mit verschiedenen Aufgaben. Zur mündlichen Prüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie den schriftlichen Teil bestanden haben. Sind Sie zu einer Teilprüfung zugelassen, beschränkt sich die Prüfung auf die jeweils noch nicht abgelegten Prüfungsaufgaben.
  • Verläuft die Prüfung positiv, wird Ihnen darüber ein Zeugnis ausgestellt. Bei nicht bestandener Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsaufgaben. Auf Antrag kann eine amtliche Bescheinigung über die nicht bestandene Prüfung ausgestellt werden.


Notwendige Unterlagen:
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • gegebenenfalls Nachweise einer Namensänderung
  • ein handgeschriebener, nicht tabellarischer Lebenslauf mit einer lückenlosen, chronologischen Darstellung des Bildungsverlaufs und Angaben zur einschlägigen beruflichen Tätigkeit
  • Kopien der Abschluss- und Abgangszeugnisse (bei fremdsprachigen Zeugnissen mit Übersetzung)
  • Nachweise über eine einschlägige Vorbildung und/oder Berufspraxis (in Deutsch oder mit deutscher Übersetzung)
  • Erklärung, wann, vor welcher Stelle, in welcher Sprache, in welchem Fachgebiet und mit welchem Ergebnis Sie gegebenenfalls bereits an einer Dolmetscher- oder Übersetzerprüfung teilgenommen oder zu einer solchen zugelassen wurden
  • ein Passbild (nicht älter als ein Jahr, auf der Rückseite mit Namen und Geburtsdatum versehen)


Bearbeitungsfristen:

Die jeweils aktuellen Anmeldefristen und Termine der schriftlichen Prüfungen werden im Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus bekannt gegeben.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Dolmetscher- oder Übersetzerprüfung: je EUR 300,00
  • Teilprüfung für Dolmetscherinnen oder Dolmetscher und Übersetzerinnen oder Übersetzer: je EUR 150,00
  • Dolmetscher- oder Übersetzerprüfung in einem zweiten Fachgebiet: EUR 90,00
  • Dolmetscher- oder Übersetzerprüfung in einer zweiten Sprache: EUR 300,00
  • Wiederholung der mündlichen Prüfung: EUR 150,00


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 31.07.2014


 
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