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Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union können Sie in nahezu alle Staaten der Welt visumfrei einreisen oder Sie erhalten bei der Einreise unkompliziert ein Touristenvisum.
Ein Visum benötigen Sie jedoch in vielen Fällen, wenn Sie beabsichtigen,
- länger als drei Monate im Reiseland zu bleiben,
- einer Arbeit nachzugehen oder
- ein Studium zu absolvieren.
Ob und wann Sie für Ihr Reiseland ein Visum benötigen, hängt allein vom Recht des Einreisestaates ab. Es besteht kein allgemeiner Grundsatz, der eine Visumpflicht regelt. Über die in den einzelnen Ländern geltenden Einreisebestimmungen informiert Sie das Auswärtige Amt. EU-Bürger benötigen bei Reisen innerhalb der EU kein Visum.
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Reise- und Sicherheitshinweise
Auswärtiges Amt -
Unterwegs in Europa
Europäische Kommission
Hinweise zu ausgewählten Ländern
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USA: Visumfreies Reisen, Nicht-Einwanderungs- und Einwanderungs-Visa
Vertretung der USA in Deutschland -
Kanada: Visa und Einwanderung
Botschaft Kanadas in Deutschland -
Australien: Visa und Einwanderung
Botschaft Australiens in Deutschland -
Neuseeland: Visa
Botschaft Neuseelands in Deutschland -
Schweiz: Einreise in die Schweiz
Botschaft der Schweiz in Deutschland
Zuständigkeit
Zur Beantragung eines Visums müssen Sie sich an die Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland wenden. Für Visaangelegenheiten ist innerhalb der Auslandsvertretungen die Konsularabteilung der Botschaft oder das Generalkonsulats zuständig. Einige Staaten unterhalten auch Konsulate und Generalkonsulate in Sachsen (in Dresden oder Leipzig).
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Vertretungen fremder Staaten in Deutschland
Auswärtiges Amt
Voraussetzungen
Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie üblicherweise die folgenden Punkte nachweisen:
- Zweck der Reise
- Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes
- Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr nach Deutschland
Ablauf
Die Beantragung und die Übergabe von Dokumenten können Sie je nach Reiseland persönlich oder auf dem Postweg erledigen, in einigen Ländern auch über das Internet. Der genaue Ablauf hängt jedoch auch hier von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab. Bitte erkundigen Sie sich daher bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes.
Notwendige Unterlagen:
Häufig werden folgende Unterlagen benötigt:
- das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (teils in mehreren Ausfertigungen)
- ein oder gegebenenfalls mehrere aktuelle Passfotos (bitte beachten Sie die Formatvorgaben)
- ein Reisepass, der oft noch für eine gewisse Zeit über die geplante Reise hinaus gültig sein muss
- eine Einladung oder andere Dokumente, die den Aufenthaltszweck und die Finanzierung des Aufenthaltes belegen
- ein Nachweis der Zahlung der Konsulatsgebühren
Bearbeitungsfristen:
Auch die Bearbeitungsdauer hängt stark von den länderspezifischen Voraussetzungen ab. Typisch sind etwa 14 Tage, die Bearbeitung kann aber auch deutlich länger dauern.
Sie sollten sich so früh wie möglich an die entsprechende Auslandsvertretung Ihres Reiselandes wenden, um sich zu erkundigen, mit welchen Bearbeitungszeiten Sie rechnen müssen. Wenn ein persönlicher Termin in der Auslandsvertretung nötig ist, kann dies mit einer Vorlaufzeit von einigen Wochen einhergehen.
Einige Länder bieten gegen Gebühr eine bevorzugte Antragsbearbeitung an, die den Prozess verkürzt.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Die Höhe der Kosten hängt vom Visumstyp, von der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts, der Zahl der Einreisen und von der Bearbeitungsdauer ab. Sie sollten mit einem Betrag zwischen
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
- § 6 AufenthG – Visum
- Schengener Grenzkodex
- EU-Visumverordnung
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014