Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Einheitlicher Ansprechpartn...-> 1. Allgemeines zur EU-Diens...-> Rechtsbehelfe-> Anforderung eines Urteils
Anforderung eines Urteils 

AblaufKostenRechtsvorschrift

Sofern Sie ein rechtliches Interesse an dem Inhalt einer bestimmten gerichtlichen Entscheidung (Urteil, Beschluss) haben, können Sie diese beim jeweiligen Gericht anfordern.

Jedes deutsche Gericht bietet die Möglichkeit, die ergangenen Entscheidungen als vollständige Kopie zu erhalten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Entscheidungen aber nur anonymisiert veröffentlicht, das heißt, alle Namen und sonstigen Angaben, die eine sachlich nicht gebotene Identifizierung der Verfahrensbeteiligten ermöglichen könnten, sind unkenntlich gemacht.

Besonders wichtige Entscheidungen werden auch in juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht.



Ablauf

Finden Sie die gewünschte Gerichtsentscheidung nicht im Internet, können Sie die Entscheidung auch direkt bei dem Gericht anfordern, das die Entscheidung erlassen hat.

Dabei sollten Sie folgende Angaben machen:

  • Ihre vollständige Anschrift (mit Telefon- und Faxnummer)
  • falls bekannt: Aktenzeichen der Entscheidung
  • falls bekannt: Datum der Entscheidung
  • eine grobe Beschreibung dessen, worum es in der Entscheidung geht
  • eine kurze Darlegung Ihres berechtigten Interesses an der gerichtlichen Entscheidung (beispielsweise Präjudizwirkung für ein bestimmtes eigenes Verfahren)

Die Anforderung können Sie schriftlich per Brief oder Fax, persönlich oder elektronisch per E-Mail übermitteln. In der Regel wird die Entscheidung in derselben Form zurückgesandt, in der sie angefordert wurde.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Für die Überlassung der gerichtlichen Entscheidung wird eine Kostenpauschale erhoben.
  • Dokumentenpauschale
    • für die ersten 50 Seiten: EUR 0,50 je Seite
    • für jede weitere Seite EUR 0,15
  • Überlassung als elektronisch gespeicherte Datei anstelle der Seite(n): EUR 1,50 je Datei
  • gegebenenfalls Datenträgerpauschale: EUR 3,00

Hinweis: Die Recherche in den oben genannten Internetdatenbanken ist kostenfrei.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 16.12.2014



 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht