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Aufstiegsfortbildungsförderung (Meister-BAföG) für IHK-Berufe beantragen 


Sie wollen sich qualifizieren, doch für den Meisterlehrgang fehlt Ihnen das nötige Geld? Mit staatlicher Hilfe kommen Sie an Ihr Ziel. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sieht – vergleichbar mit dem BAföG – eine Förderung vor, wenn Sie sich über die Facharbeiter- und Gesellenprüfung oder den Berufsfachschulabschluss hinaus fortbilden wollen.

Das Meister-BAföG ist für Kurse gedacht, mit denen Sie sich auf Meisterprüfungen und vergleichbare Abschlüsse vorbereiten. Der Umfang eines solchen Kurses muss mindestens 400 Unterrichtsstunden betragen, der Kurs darf in der Regel aber nicht länger als zwei Jahre bei einer Vollzeitfortbildung und vier Jahre bei einer Fortbildung in Teilzeit dauern.

Neben den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist bei Vollzeit eine sogenannte Familienkomponente mit Unterhaltszuschlägen für jedes Kind und einem Zuschuss für Alleinerziehende vorgesehen. Verzögert sich die Fortbildung wegen Krankheit oder Schwangerschaft, kann die Dauer des Leistungsbezuges um drei bzw. vier Monate verlängert werden.

IHK-Lehrgänge, IHK-Abschlüsse

Die IHK ist in Sachsen im Rahmen der Aufstiegsfortbildungsförderung für Fortbildungskurse und Lehrgänge zuständig, die mit mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung zu folgenden Abschlüssen führen:

  • Fachkaufmann/-frau IHK
  • Fachwirt/-in IHK
  • Bilanzbuchhalter/-in IHK
  • Industrie- und Fachmeister/-in IHK
  • Betriebswirt/-in IHK
  • Technische/r Betriebswirt/-in IHK

Komponenten des Meister-BAföG

  • Förderung des Maßnahmebeitrages mit einem Zuschuss von 30,5 Prozent und einem möglichen Darlehen bis zu 69,5 Porzent
  • Kosten für die Anfertigung eines Prüfungs- oder Meisterstücks bis zur Hälfte, höchstens jedoch EUR 1.534 als zinsgünstiges Darlehen
  • Unterhaltsbeitrag (wird nur bei einer Vollzeitfortbildung gewährt)

TIPP: Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Beantragen Sie das Meister-BAföG daher bitte rechtzeitig. Ausführliche Informationen mit Berechnungsbeispielen bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung:


VERWANDTES THEMA:



Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammer (IHK)



Voraussetzungen
  • Sie haben bereits eine nach dem BBiG oder der Handwerksordnung anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss und verfügen über entsprechende Berufspraxis.
  • Der angestrebte Abschluss bereitet gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem BBiG vor und endet mit einem IHK-Abschluss.
  • Sie verfügen über keinen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulabschluss oder einen nach dem Hochschulgesetz der Länder als gleichwertig anerkannten sonstigen Abschluss.
  • Der Umfang der Fortbildung beträgt mindestens 400 Unterrichtsstunden; die Dauer der Fortbildung bei Vollzeit nicht über drei Jahre (vier Jahre bei Teilzeit).
    Förderungsberechtigt sind deutsche Staatsbürger, Bürger der Europäischen Union und ausländische Mitbürger, die drei Jahre rechtmäßig in Deutschland leben und erwerbstätig sind.

    HINWEIS: Fachschüler und Schüler mit ausländischer Staatsbürgerschaft beantragen das Meister-BAföG beim Landesamt für Ausbildungsförderung (Landesdirektion Sachsen).

    DETAILS:


Ablauf

Antrag

  • Informieren Sie sich im Vorfeld, ob eine Fortbildungsförderung in Frage kommt. Nähere Auskunft erhalten Sie bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen IHK.
  • Anträge für das Meister-BAföG können telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen IHK angefordert werden. Das Antragsformular gibt es auch zum Download:
  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen (Hinweise dazu im Antrag).
  • Reichen Sie den Antrag und alle Unterlagen bei der IHK ein.
  • Die IHK prüft Ihren Antrag, unter Umständen werden sich noch Rückfragen ergeben.
  • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welcher Höhe Sie Fortbildungsförderung erhalten.

Förderdarlehen

Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben, Sie schließen darüber einen gesonderten Kreditvertrag ab. Wenn Sie die Abschlussprüfung bestanden haben, können Sie einen Teilerlass des Darlehens beantragen.



Notwendige Unterlagen:

Die nötigen Unterlagen sind im Antrag aufgeführt. Verlangt werden insbesondere:

  • Nachweise über Einkommen und Aufwendungen (bei Vollzeit)
  • Vollständiger Lebenslauf mit Ausbildungs- und Studienzeugnissen


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Für die Antragsstellung werden keine Gebühren erhoben.


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). 20.01.2014


 
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