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Aufstiegsfortbildungsförderung (Meister-BAföG) für Fachschüler und Teilnehmer mit ausländischer Staatsbürgerschaft beantragen... 


Sie wollen sich qualifizieren, doch für den Meisterlehrgang fehlt Ihnen das nötige Geld? Mit staatlicher Hilfe kommen Sie an Ihr Ziel. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz(AFBG) sieht – vergleichbar mit dem BAföG – eine Förderung vor, wenn Sie sich über die Facharbeiter- und Gesellenprüfung oder den Berufsfachschulabschluss hinaus fortbilden wollen.

Das Meister-BAföG ist für Kurse gedacht, mit denen Sie sich auf Meisterprüfungen und vergleichbare Abschlüsse vorbereiten. Der Umfang eines solchen Kurses muss mindestens 400 Unterrichtsstunden betragen, der Kurs darf in der Regel aber nicht länger als zwei Jahre bei einer Vollzeitfortbildung und vier Jahre bei einer Fortbildung in Teilzeit dauern.

Vorgesehen ist eine sogenannte Familienkomponente mit Unterhaltszuschlägen für jedes Kind und einem Zuschuss für Alleinerziehende. Verzögert sich die Fortbildung wegen Krankheit oder Schwangerschaft, kann die Dauer des Leistungsbezuges verlängert werden.

Komponenten des Meister-BAföG

  • Maßnahmebeitrag: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu EUR 10.226
  • Kosten für die Anfertigung eines Prüfungs- oder Meisterstücks bis zur Hälfte, höchstens jedoch EUR 1.534 als zinsgünstiges Darlehen
  • Unterhaltsbeitrag (wird nur bei einer Vollzeitfortbildung gewährt)

Die Förderung ist eine Kombination aus Darlehen und Zuschuss (Zuschuss-Anteil bei Maßnahmebeitrag derzeit 30,5 Prozent, bei Unterhaltsbeitrag 44 Prozent).

Tipp: Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Beantragen Sie das Meister-BAföG daher rechtzeitig. Ausführliche Informationen mit Berechnungsbeispielen bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf den Seiten Aufstieg durch Bildung.
Hinweis: Für Antragssteller mit deutscher Staatsbürgerschaft sind entsprechend ihrer Berufsgruppe und Ihres Wohnortes die Handwerksammern (HWK) oder die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig.


Zuständigkeit


Voraussetzungen
  • Handwerker mit abgeschlossener Lehre (Gesellenbrief) oder andere Fachkraft mit gleichwertigem Abschluss
  • Vorbereitung auf einen Fortbildungsabschluss wie Handwerks- / Industriemeister, Techniker, Fachkaufmann/-frau, Fachkrankenpfleger, Betriebsinformatiker, Programmierer, Betriebswirt
  • eigene Einkünfte können den Lebensunterhalt nicht decken
  • Umfang der Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden, aber Dauer der Fortbildung nicht über zwei Jahre (vier Jahre bei Teilzeit)

Förderungsberechtigt sind deutsche Staatsbürger, Bürger der Europäischen Union und ausländische Mitbürger, die drei Jahre rechtmäßig in Deutschland leben und erwerbstätig sind.

Achtung! Das Meister-BAföG wird Ihnen nicht gewährt, wenn Sie bereits eine dem Meisterabschluss vergleichbare oder höhere Qualifikation haben (Beispiel: Hochschulabschluss).


Ablauf

Antrag

  • Informieren Sie sich im Vorfeld, ob eine Fortbildungsförderung in Frage kommt. Nähere Auskunft erhalten Sie bei der Antragsstelle.
  • Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder per Download.
  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen (Hinweise dazu im Antrag).
  • Reichen Sie den Antrag und alle Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die Antragsstelle prüft Ihren Antrag, unter Umständen werden sich noch Rückfragen ergeben.
  • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welcher Höhe Sie Fortbildungsförderung erhalten.

Förderdarlehen

Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben, Sie schließen darüber einen gesonderten Kreditvertrag ab.



Notwendige Unterlagen:

Die nötigen Unterlagen sind im Antrag aufgeführt. Verlangt werden insbesondere:

  • Nachweise über Einkommen und Aufwendungen
  • Ausbildungs- und Studienbescheinigungen


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen (Landesamt für Ausbildungsförderung)


 
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