Lebenslagen-> Erwachsen werden-> Die eigene Wohnung -> Wechsel der Hauptwohnung
Wenn Sie in Deutschland zwei oder mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist. Die anderen sind dann automatisch Ihre Nebenwohnungen. Eine Person kann immer nur eine Hauptwohnung haben.
Die Festlegung der Hauptwohnung hat wichtige Auswirkungen, zum Beispiel richtet sich die Zuständigkeit vieler Behörden nach diesem und Sie üben dort Ihr Wahlrecht aus.
Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, das heißt die, wo Sie sich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd getrennt von Ihrer Familie leben, ist dies die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend benutzten Wohnung der sorgeberechtigten Person. Leben die sorgeberechtigten Personen getrennt, ist die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzte Wohnung eines der Sorgeberechtigten seine Hauptwohnung.
Jeden Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie der zuständigen Meldebehörde anzeigen – dies muss jedoch nicht zwingend mit einem Umzug verbunden sein. Bei einem Umzug erfolgt diese Mitteilung zusammen mit der Ummeldung:
DETAILS:
- Anmeldung bei der Meldebehörde (Umzug in eine andere Gemeinde)
- Anmeldung bei der Meldebehörde (Umzug innerhalb der Gemeinde)
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Zuständigkeit
Meldebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- Sie mieten eine weitere Wohnung und machen diese zu Ihrer Hauptwohnung. Ihre bisherige Wohnung wird damit zur Nebenwohnung.
- Sie machen eine Nebenwohnung zu Ihrer Hauptwohnung.
Ablauf
Für den Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie das vorgeschriebene Formular "Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung" ausfüllen und unterschreiben. Geben Sie dieses persönlich in der Meldebehörde ab oder beauftragen Sie damit eine andere geeignete Person. Das Formular liegt bei der Meldebehörde aus oder steht Ihnen hier in Amt24 zur Verfügung (zur Anzeige bitte den Ort in die Ortsauswahl in der rechten Randspalte eingeben).
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Formulars abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise den Wohnort in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen.
MEHR ZU DIESEM THEMA:
- Adressänderungen bei einem Umzug
Amt24-Informationen
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: Vollmacht
Bearbeitungsfristen:
Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen melden.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Für die Meldung fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 12 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) – Haupt- und Nebenwohnungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 17.12.2012