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Lebenslagen-> Erben und Vererben-> Der letzte Wille-> Amtliche Verwahrung von Tes...-> Testament bei Gericht hinte...
Testament bei Gericht hinterlegen 
amtliche Verwahrung der letztwilligen Verfügung nach § 2248 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr eigenhändiges Testament im Erbfall gefunden und eröffnet wird, können Sie es in besondere amtliche Verwahrung geben. Die Verwahrung bei Gericht schützt Ihr Testament außerdem vor Fälschungen oder Verlust.


Zuständigkeit
Nachlassgericht am Amtsgericht, zum Beispiel an Ihrem Wohnort


Voraussetzungen
Es handelt sich um eine Verfügung von Todes wegen (Testament).


Ablauf

Stellen Sie einen formlosen Antrag auf amtliche Verwahrung Ihres Testamentes beim Amtsgericht

Ausstellung des Hinterlegungsscheins

Ihnen wird ein Hinterlegungsschein über die Verwahrung ausgestellt. Wenn Sie ein gemeinschaftliches Testament hinterlegen, erhält der andere Erblasser ebenfalls einen Hinterlegungsschein.

Rückgabe

Sie können Ihr Testament jederzeit wieder aus der besonderen amtlichen Verwahrung zurückverlangen, zum Beispiel um es zu ändern. Das Testament darf nur persönlich an Sie, ein gemeinschaftliches Testament nur an Sie und Ihren anderen Erblasser gemeinsam zurückgegeben werden.



Notwendige Unterlagen:
  • eigenhändiges Testament
  • formloser Antrag auf besondere amtliche Verwahrung des eigenhändigen Testaments


Bearbeitungsfristen:
Befindet sich ein Testament seit mehr als 30 Jahren in amtlicher Verwahrung, ermittelt die verwahrende Stelle von Amts wegen, ob der Erblasser noch lebt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Verfügung von Todes wegen eröffnet.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
EUR 75,00


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 16.12.2014



 
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