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Lebenslagen-> Berufsausbildung-> Informationen und Förderung...
Informationen und Förderungen zur Berufsausbildung für Unternehmen 

Allgemeines

Die Vorteile der Ausbildung von Jugendlichen im eigenen Unternehmen liegen auf der Hand:

  • produktiver Arbeitseinsatz der Auszubildenden
  • Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs
  • Ersparnis von Einarbeitungszeit und -kosten durch passgenaue Ausbildung und Einführung in den Unternehmensablauf
  • weniger Personalfluktuation und Fehlbesetzung, da künftige Mitarbeiter bereits erprobt sind
  • geringere Personalbeschaffungskosten

Unternehmen, die ausbilden, können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen.

Mehr zum Thema:

Unterstützung und Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie als Unternehmerin und Unternehmer bei der Ausbildung junger Leute. Sie bietet umfangreiche Informationen und Broschüren an – zum Beispiel zu folgenden Themen:

  • Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland (Ausbildungspakt)
  • Rahmenbedingungen für die Ausbildung im dualen Ausbildungssystem (Berufsschule und Betrieb)
  • Anforderungen an den Betrieb
  • Organisation und Ablauf der Ausbildung
  • Informationen zum Ausbildungsvertrag
  • Ausbildungsvermittlung

Außerdem gewährt die Bundesagentur für Arbeit eine Reihe von Förderungen an ausbildende Unternehmen.

Weitere Informationen:

Unterstützung und Förderung durch das Integrationsamt

Das Integrationsamt steht mit einem umfassenden Informations- und Beratungsangebot als kompetenter Ansprechpartner im Zusammenhang mit der Beschäftigung behinderter Menschen zur Verfügung. Beispielsweise werden technische und organisatorische Fragestellungen gelöst, wie die Ergonomie von Arbeitsplätzen und die Auswirkungen bestimmter Behinderungsarten. Es gewährt zudem zahlreiche finanzielle Hilfen.

  • Zuschüsse und Darlehen bei Investitionen, um neue Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen
  • Zuschüsse und Darlehen bei der behindertengerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen (Arbeitshilfen, Maschinen, Geräte) sowie der Umgestaltung von Eingängen zu Gebäuden und Sozialräumen
  • Zuschüsse als Ausgleich für außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel bei notwendiger Betreuung am Arbeitsplatz)
  • Zuschüsse zu den Ausbildungsgebühren (zum Beispiel Prüfungsgebühren) für Betriebe bis 20 Mitarbeiter
  • Möglichkeit einer einmaligen Prämie für besonders gute Beispiele für betriebliches Eingliederungsmanagement

Förderprogramme aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen, die ausbilden, mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt werden. Die Förderung erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank (SAB).

Im Rahmen der der Gemeinschaftsinitiative Sachsen (GISA) werden zusammen mit ausgewählten Trägern zusätzliche betriebsnahe Ausbildungsplätze für nicht vermittelte Ausbildungsplatzbewerber finanziert. Unternehmen können bei den Kammern ihr Interesse an der Bereitstellung von Betriebspraktika anmelden. Bei Eignung der Teilnehmer kann die Ausbildung im Unternehmen fortgesetzt werden.


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 20.12.2013


Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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