Lebenslagen-> Berufsausbildung-> Wie geht es weiter nach dem...-> 3.5 Studium
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- Studium
(Lebenslage im Amt24)
Wenn Sie sich nach Ihrer Berufsausbildung für ein Studium in Sachsen interessieren, erfahren Sie in dieser Lebenslage viel Wissenswertes rund um die Studienmöglichkeiten. Darüber hinaus erhalten Sie konkrete Hilfestellungen bei den nötigen Verfahren, zum Beispiel bei der Immatrikulation, dem Bafög und anderem mehr.
Auch ohne Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder Meisterprüfung) haben Sie die Möglichkeit, mit einem Studium zu beginnen, wenn Sie über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und eine Zugangsprüfung an der ausgewählten Hochschule bestehen. Nähere Details erfahren Sie ebenfalls in der Lebenslage "Studium" im Kapitel "Studienvoraussetzungen".
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.