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Lebenslagenführer

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Lebenslagen-> Waren und Dienstleistungen-> Verbraucherschutz, Beratung...-> Lebensmittel und Trinkwasser
Lebensmittel und Trinkwasser 

Die Sicherheit und Qualität unserer Lebensmittel und unseres Trinkwassers sind wichtige Bereiche des Verbraucherschutzes – schließlich geht es um die Gesundheit jedes Einzelnen. Unternehmen, die Lebensmittel produzieren und Trinkwasser bereitstellen, müssen eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen beachten, um den nötigen Schutz der Verbraucher sicherzustellen. Die Kontrolle, ob die Unternehmen dieser besonderen Sorgfaltspflicht gerecht werden, obliegt den Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie der amtlichen Trinkwasserüberwachung.

Lebensmittel

Für die Sicherheit und den Schutz vor Täuschungen im Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnisse und kosmetischen Mitteln sind in erster Linie die Unternehmen verantwortlich. Von staatlicher Seite wird durch regelmäßige Kontrollen und Probenahmen in den Unternehmen die Umsetzung der Vorschriften kontrolliert.

Hinweis: Ausführliche Informationen zur Organisation der amtlichen Lebensmittelüberwachung Sachsens sowie zu Themen rund um sichere Lebensmittel und gesundheitlichen Verbraucherschutz finden Sie im Gesundheitsportal "Gesunde Sachsen" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales.

Die im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung entnommenen Proben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen werden in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden jeweils im LUA-Jahresbericht veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Trinkwasser

Trinkwasser gehört in Deutschland zu den am intensivsten überwachten und im Sinne des Verbraucherschutzes sichersten Lebensmitteln. Auf Grundlage der aktuellen Trinkwasserverordnung wird Trinkwasser umfangreichen chemischen und bakteriologischen Kontrollen unterzogen.

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen und wird von den Gemeinden im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung wahrgenommen. Sie wird ergänzt durch eine (meist private) Eigen- bzw. Einzelbrunnenversorgung.

Das sächsische Wassergesetz verpflichtet Gemeinden, die Bevölkerung, die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ihres Gebietes ausreichend mit Trinkwasser zu versorgen.

Trinkwasserüberwachung

  • Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind gesetzlich zu einer regelmäßigen Untersuchung des Wassers verpflichtet.
  • Darüber hinaus überwachen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte Trinkwasserversorgungsanlagen und nehmen im Rahmen dieser Überwachung ebenfalls regelmäßig Proben.
  • Im Bereich der Hausinstallationen ist es Aufgabe des Eigentümers dafür Sorge zu tragen, dass die Trinkwasserqualität nicht beeinträchtigt wird. Problematisch sind beispielsweise Rohre aus Blei, die sich in Altbauten noch finden können. Zum 01.12.2013 wurde der Bleigrenzwert der Trinkwasserverordnung erneut abgesenkt. Der jetzt gültige Grenzwert ist nur bei Austausch sämtlicher Bleiinstallationen einzuhalten.
  • Bei Hinweisen auf eine Verunreinigung des Trinkwassers sollten Sie sich an den Versorger oder an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Weitere Informationen:

Informationen und Links zur Lebensmittel- und Trinkwasserüberwachung


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 14.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
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