Lebenslagen-> Waren und Dienstleistungen-> Verbraucherrechte-> Umtausch von Waren
Sie haben ein Produkt gekauft und stellen zu Hause fest, dass es Ihnen nicht gefällt. Ist die gekaufte Ware fehlerfrei, haben Sie zwar keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Verkäufer Ihnen das Produkt gegen eine andere Ware umtauscht oder zurücknimmt – in der Regel wird er dies aber aus Kulanz tun.
Umtauschen – aber wie?
Im Geschäft
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie die gekaufte Ware umtauschen können, sollten Sie gleich beim Kauf ein Umtauschrecht vereinbaren, und zwar am besten schriftlich. Wer Waren verkauft, sollte unmissverständlich darauf hinweisen, welche Artikel in jedem Fall vom Umtausch ausgeschlossen sein sollen. Als Kunde sollten Sie mit dem Händler die Rückgabefrist klären und ob die Ware originalverpackt sein muss.
Haustür- oder Fernabsatzgeschäfte
Wenn Sie Produkte per Telefon oder E-Mail (Fernabsatzgeschäft) oder an der Haustür erworben haben, gelten besondere Regeln. Hier existieren gesetzliche Widerrufs- oder anstelle dessen Rückgaberechte.
Defekte Ware umtauschen
Haben Sie ein fehlerhaftes Produkt gekauft, stehen Ihnen gegenüber dem Verkäufer unterschiedliche Ansprüche zu. Der Verkäufer kann in diesem Fall den Umtausch nicht ausschließen, außer wenn er vor dem Kauf ausdrücklich auf die Fehlerhaftigkeit der Ware (Schönheitsfehler, 2. Wahl und anderes mehr) hingewiesen hat.
HINWEIS: Ist die gekaufte Ware defekt, können Sie sich im Kapitel Reklamation über Ihre Möglichkeiten informieren.
- Reklamation
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.12.2013
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.