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Zu Hause einkaufen: Verträge im Fernabsatz 

Kataloge, Internet, Teleshopping – Einkaufen findet längst nicht mehr nur im Laden statt, sondern auch über Telefon und Internet. Bei jedem Kauf schließen Sie einen Vertrag ab. Um zu verhindern, dass unseriöse Anbieter den Handel über Kommunikationsmittel zum Nachteil der Verbraucher betreiben, gibt es eine Reihe besonderer Regelungen.

Was Sie beachten sollten

Achten Sie darauf, dass Sie genau wissen, bei wem Sie kaufen oder eine Dienstleistung bestellen. Das Unternehmen darf seine Identität nicht geheim halten oder verschleiern. Außerdem muss der Händler bei Fernabsatzverträgen eine Reihe von Informationspflichten beachten. Hinweis: Es liegt kein Fernabsatzvertrag vor, wenn ein Anbieter, der seine Waren grundsätzlich in seinem Laden vertreibt, nur gelegentlich telefonische Bestellungen annimmt und ausführt.

Widerrufs- und Rückgaberecht

Bei einer Bestellung über Telekommunikationsmittel haben Sie ein Widerrufsrecht. Anstelle des (gesetzlichen) Widerrufsrechts kann Ihnen im Vertrag auch ein Rückgaberecht eingeräumt werden.

Hinweis: Die Kosten für die Rücksendung der Waren haben grundsätzlich Sie als Verbraucher zu tragen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Anbieter Sie vor Vertragsschluss ordnungsgemäß hierüber informiert hat. Weiterhin wird es Unternehmen geben, die die Kosten der Rücksendung übernehmen – als Service für ihre Kunden.
Eine Ausnahme gilt, wenn die Waren bereits zurm Zeitpunkt des Vertragsschlusses in die Wohnung des Verbrauches geliefert worden sind, zum Beispiel bei einem Vertreterbesuch. Sind die Waren so beschaffen, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können, so ist der Unternehmer dazu verpflichtet, sie auf eigene Kosten abzuholen.

Es gibt bei einigen Fernabsatzverträgen zum Widerrufsrecht Ausnahmen. So können Sie es beispielsweise bei der Lieferung von Waren nicht geltend machen, die

  • auf Ihre Wünsche hin speziell angefertigt worden sind oder
  • aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder
  • schnell verderben können oder
  • deren Verfallsdatum überschritten werden würde.

Ebenfalls kein Widerrufsrecht gibt es bei

  • Audio-, Videoaufzeichnungen oder Software, bei denen Sie das Siegel entfernt haben,
  • Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen
  • Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, es sei denn, Sie haben Ihre Vertragserklärung telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben,
  • öffentlich zugänglichen Versteigerungen,
  • Waren und Finanzdienstleistungen, deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist eintreten können,
  • außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Leistung bei Abschluss der Verhandliungen sofort erbracht und bezahlt wird und das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt 40 Euro nicht überschreitet.
Hinweis: Online-Auktionen sind unter Umständen keine Versteigerung im eigentlichen Sinne (wenn zum Beispiel kein "Zuschlag" erfolgt, sondern eine gesetzte Laufzeit abläuft).

Weitere Informationen


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa. 23.06.2014


Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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