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Ratenkauf
- Worauf Sie beim Ratenkauf achten sollten
- Ansprüche bei Ratenkäufen
Ob Auto, Möbel oder Immobilie – fast alle geplanten Anschaffungen können Sie heute über einen Ratenkauf finanzieren. Entschließen Sie sich zu einem Ratenkauf, wird der Kauf der Ware durch ein Darlehen eines Kreditinstituts vorfinanziert. Sie als Käufer zahlen das Darlehen in Raten an das Kreditinstitut zurück. Die Zinsen für die Finanzierung des Kredites sind in den Raten enthalten.
Worauf Sie beim Ratenkauf achten sollten
- Wie hoch ist die tatsächliche Gesamtbelastung? Die verhältnismäßig geringen monatlichen Raten lassen manchen Ratenkauf sehr günstig erscheinen, obwohl er es in Wirklichkeit nicht ist. Rechnen Sie immer Zinsen, Bearbeitungsgebühren, Restschuldversicherung und andere mit dem Kredit verbundene Kosten in die Gesamtbelastung ein.
- Vorsicht bei Lockangeboten, bei denen der Kredit mit einem Geschenk verbunden ist. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass solche Geschenke oft mit höheren Bearbeitungsgebühren bezahlt werden.
- Holen Sie sich nach Möglichkeit immer mehrere Kreditangebote ein und vergleichen Sie die Konditionen. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen an Ihre zuständige Verbraucherzentrale.
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Ansprüche bei Ratenkäufen
Auch bei einem Raten- oder Finanzkauf haben Sie als Käufer Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Es gelten die ganz normalen Gewährleistungsansprüche, wenn die Ware mangelhaft ist.
- Sie haben Anspruch auf Reparatur oder Ersatzlieferung.
- Erfolgt dies nicht, haben Sie einen Anspruch auf Rücktritt vom Kauf oder auf Minderung des Preises.
- Entsteht ein weiterer Schaden, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz.
Gibt es bei einem Finanzkauf Probleme, können Sie die Ratenzahlung grundsätzlich verweigern, wenn
- Sie als Käufer Ansprüche gegenüber dem Verkäufer haben und diese Ansprüche nicht erfüllt werden. (Wenn sie Nacherfüllung verlangen können, muss diese fehlgeschlagen sein.)
- Dabei muss es sich um ein verbundenes Geschäft handeln und der Kredit mindestens EUR 200 betragen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
- Verbraucherzentrale Sachsen
Verbraucherzentrale
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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.12.2013
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.