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Lebenslagenführer

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Lebenslagen-> Waren und Dienstleistungen-> Verträge-> Kaufvertrag
Kaufvertrag 

Kommt ein Kaufvertrag zustande, verpflichtet sich der Käufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Ware abzunehmen. Der Verkäufer wiederum ist verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache – frei von Sach- und Rechtsmängeln – zu verschaffen.


HINWEIS: Beim Ratenkauf und beim Leasing gelten besondere Bedingungen, über die Sie sich vorab informieren sollten. Auf den folgenden Seiten finden Sie zahlreiche Informationen zu den Besonderheiten dieser Vertragsformen:


TIPP: Sie möchten wissen, welche Rechte Sie als Kunde haben, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Waren kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen? Dann empfehlen wir Ihnen einen Blick in die anderen Kapitel der Lebenslage "Waren und Dienstleistungen".

Sie wollen wissen, welche Vertragstypen es gibt oder welche Klauseln nicht in Verträgen stehen dürfen? Im Kapitel "Verträge" erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Vertrag.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.12.2013
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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