Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Waren und Dienstleistungen-> 05. Dienstleistungen-> Banken und Zahlungsverkehr-> Kreditkarten und Schecks
Kreditkarten und Schecks 

Kreditkarten

Bargeldlos zu zahlen ist bequem und zunehmend verbreitet: Wer im Internet einkauft oder bucht, benötigt meist eine Kreditkarte. Die Karten werden entweder von Banken in Zusammenarbeit mit den Kreditkartenorganisationen (MasterCard, Visa, JCB) oder direkt von der Kartengesellschaft (Diners und American Express) ausgegeben.

Voraussetzung zum Erhalt einer Kreditkarte ist ausreichende Bonität, die häufig in Form regelmäßiger Zahlungseingänge nachgewiesen werden muss.

Haftung bei Kartenmissbrauch

Wenn Sie Ihre Karte verlieren, müssen Sie dies sofort Ihrer Bank melden. Alle Schäden, die nach dieser Meldung entstehen – wenn also etwa ein Dieb mit Ihrer Karte Geld abhebt oder bezahlt – fallen nicht mehr zu Ihren Lasten.

Schecks

Die wirtschaftliche Bedeutung des Schecks für den bargeldlosen Zahlungsverkehr ist in Folge der Verbreitung der Kreditkarte erheblich zurückgegangen.

Ein Scheck ist eine Zahlungsanweisung des Scheckausstellers an eine Bank, eine festgelegte Geldsumme auf Rechnung des Ausstellers an den Zahlungsempfänger (Scheckeinreicher) zu zahlen.

Nach wie vor im Gebrauch sind der Verrechnungsscheck (V-Scheck) und der Barscheck.

Weitere Informationen:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 08.01.2015
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht