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Lebenslagen-> Wahlen-> Kommunalwahlen
Kommunalwahlen 

Der Begriff "Kommunalwahlen" bezeichnet zusammenfassend die Wahlen

  • der Ortschaftsräte,
  • der Gemeinde- bzw. Stadträte,
  • der Kreistage,
  • der Bürgermeister und
  • der Landräte.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen sind die Städte, Gemeinden und Landkreise selbst verantwortlich. Lediglich die Wahlprüfung und die allgemein übliche rechtliche Beratung und Begleitung liegt in den Händen der Rechtsaufsichtsbehörden.

Lesen Sie mehr zum Thema in den folgenden Kapiteln:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 19.02.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
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