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Was wird gewählt? (Europawahl) 

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Das Parlament erarbeitet und verabschiedet vielfältige Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und andere Vorschriften, die sich auf den Alltag eines jeden EU-Bürgers auswirken.

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt derzeit über 96 Sitze im Europäischen Parlament, das sich aus 751 Abgeordneten zusammensetzt. Unabhängig von ihrer Nationalität schließen sich die verschiedenen Parlamentsmitglieder zu parteipolitischen Fraktionen zusammen.

Das EU-Wahlverfahren richtet sich überwiegend nach nationalen Wahlgesetzen. In Deutschland ist dies das Europawahlgesetz, das durch die Europawahlordnung ergänzt wird. Dementsprechend erhalten Vertreter aus Deutschland ihr Mandat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.

Ein Verfahren, vorzeitige Neuwahlen durchzuführen, ist nicht vorgesehen.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen bei der Landeswahlleiterin oder dem Bundeswahlleiter. 12.02.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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