Lebenslagen-> Unternehmensgründung-> 5. Freiberufler
Sie möchten als Ärztin oder Arzt, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Steuerberaterin oder Steuerberater, Künstlerin oder Künstler, Publizistin oder Publizist oder in einem ähnlichen Berufsfeld arbeiten? Diese Tätigkeitsfelder fallen unter die sogenannten "freien Berufe".
In der Regel müssen Sie bestimmte Qualifikationen erfüllen, um in diesen Berufen tätig sein zu dürfen. Für freie Berufe gelten auch besondere steuerliche Aspekte und spezielle Vorschriften hinsichtlich der möglichen Rechtsformen und Berufsbezeichnungen. Eventuell unterliegen Sie als Freiberuflerin oder Freiberufler auch unterschiedlichen Versicherungspflichten.
Die vielfältigen Aspekte der freiberuflichen Tätigkeit umfassend darzustellen, würde den Rahmen der Unternehmensgründung sprengen. Alle Informationen zu diesem Thema haben wir deshalb in einer eigenen Rubrik zusammengefasst:
- Freie Berufe
(Serviceportal Amt24)
Mitteilung an das Finanzamt
Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt melden. Eine Gewerbeanmeldung benötigen Sie als Freiberufler nicht.
- Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit – Meldung beim Finanzamt
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.