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Lebenslagen-> Unternehmensgründung-> 4. Gewerbeanmeldung
4. Gewerbeanmeldung 

Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen, dann müssen Sie – ausgenommen im Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie als Freiberufler – Ihr Gewerbe anmelden. Je besser Sie dabei vorbereitet sind, auch zum Beispiel durch eine Beratung mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin, desto reibungsloser läuft die Anmeldung.

HINWEIS: Manche Gewerbetätigkeiten unterliegen der Erlaubnispflicht oder der Überwachungsbedürftigkeit. Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

 


Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
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