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Sozialabgaben 

  • Betriebsnummer
  • Sozialversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung

Betriebsnummer

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen wollen, müssen Sie zunächst eine Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Betriebsnummer benötigen Sie unter anderem für die monatlichen Abrechnungen der Sozialversicherungsbeiträge.


DETAILS:

Sozialversicherung

Mit dem Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses sind die meisten Arbeitnehmer in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Beschäftigten der zuständigen Einzugsstelle zu melden. Hierzu wenden Sie sich an die Krankenkasse, die der Arbeitnehmer für sich gewählt hat, das heißt bei welcher er Mitglied ist. Von ihr erhalten Sie den Vordruck "Meldung zur Sozialversicherung" sowie Formulare zum "Beitragsnachweis".

Der Krankenkasse obliegt es auch, die Sozialversicherungsbeiträge einzuziehen, die Sie als Arbeitgeber zu leisten haben.


DETAILS:

Gesetzliche Unfallversicherung

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sind Sie verpflichtet, Ihr Unternehmen binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversiche­rungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherungs­träger der öffentlichen Hand) anzumelden.

Die Mitgliedsnummer Ihres Unfallversicherungsträgers und die damit verbundene Einstufung in Gefahrklassen benötigen Sie insbesondere, um Ihre Beschäftigten zur Sozialversicherung anzumelden. Zudem können Sie sich als Mitglied bereits beim Errichten Ihrer Betriebsstätte zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beraten lassen.


DETAILS:


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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Sächsische Staatskanzlei, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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