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Lebenslagen-> Unternehmensgründung-> Planung-> Rechtsformen-> Einzelunternehmen
Einzelunternehmen 

Eröffnen Sie alleine ein Unternehmen, sind Sie automatisch Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer. Sie sind allein verantwortlich und haften unbeschränkt mit Ihrem Vermögen. Eine Eintragung ins Handelsregister ist bei einem Kleingewerbebetrieb nicht nötig, es reicht die Anmeldung bei der Gewerbebehörde der Kommune.

Sie haben aber die Möglichkeit, sich auch als kleingewerbetreibende Einzelunternehmerin oder kleingewerbetreibender Einzelunternehmer ins Handelsregister als "eingetragener Kaufmann (e.K.)" eintragen zu lassen, was aus Gründen der Außenwirkung sinnvoll sein kann. Damit sind Sie aber auch als Vollkaufmann zur kaufmännischen Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 09.01.2015
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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