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6. Umzug eines Gewerbebetriebes
Wenn Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe am bisherigen Unternehmenssitz abmelden und bei der neuen Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.
Verlegen Sie Ihre Betriebsstätte hingegen innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
DETAILS:
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anzeigen
- Gewerbe ummelden
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.