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6. Umzug eines Gewerbebetriebes 

Wenn Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe am bisherigen Unternehmenssitz abmelden und bei der neuen Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

Verlegen Sie Ihre Betriebsstätte hingegen innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.


DETAILS:

  • Gewerbe abmelden
  • Gewerbe anzeigen
  • Gewerbe ummelden
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)


Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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